Mittelfinger weiterhin möglich
Beleidigung von Schweizer Fahne soll erlaubt bleiben

Mit der Schweizer Fahne ist nicht zu spassen, aber du darfst mit ihr schimpfen. Denn Beleidigungen der Flagge sollen weiterhin erlaubt sein – zumindest wenn diese Privatpersonen gehört. Das hat die zuständige Nationalratskommission entschieden.
Publiziert: 12.04.2024 um 17:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2024 um 22:32 Uhr
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Schweizer Fahnen zu beleidigen soll weiterhin straffrei bleiben – zumindest wenn diese nicht von Behörden aufgehängt wurde.
Foto: Keystone
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Der Anblick einer Schweizer Fahne im Wind löst bei Juso-Politikerin Mathilde Mottet (28) keine patriotischen Gefühle aus. Am letzten Nationalfeiertag hat sie ein Selfie veröffentlicht, auf dem sie der Schweizer Fahne den Stinkefinger zeigt. Bei all diesen Schweizer Fahnen müsse sie kotzen, schrieb sie dazu.

Das stiess zwar einigen Politikern sauer auf, aber Mottet darf mit der Schweizer Fahne weiterhin anstellen, was sie möchte. Am Freitag hat eine Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission dafür gestimmt, beleidigende Handlungen gegen die Schweizer Fahne nicht zu bestrafen – solange diese nicht von Behörden aufgehängt wurde. 

Mehr Wert fürs Schweizer Kreuz!

Bestraft wird also weiterhin nur, wer eine Flagge beleidigt oder beschädigt, die von einer Behörde angebracht wurde. Für SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (59) ist das unverständlich: Das schwäche den Wert, den man der Schweizer Fahne beimessen müsse. «Das Emblem als solches» müsse geschützt werden, egal, wer es angebracht hat.

Mottet hat mit ihrer 1.-August-Aktion einen Shitstorm ausgelöst und eine Welle von Drohnachrichten erhalten. Auch Addor hat auf Facebook gegen Mottets Aktion geschimpft: «Es gibt diejenigen, die die Schweiz lieben, und es gibt diejenigen, die sie nicht mögen. Diesen Herbst (bei den nationalen Wahlen) haben Sie die Wahl!».

Beleidigung als Meinungsfreiheit

Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker ein strikteres Verbot der Flaggenbeleidigung fordern. Bisher aber vergeblich: Ein Vorstoss von SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (45) wurde im Jahr 2012 von Bundesrat und Parlament abgeschmettert. 

Es sei selten, dass private Fahnen in der Öffentlichkeit verunglimpft würden, begründete der Bundesrat seine Ablehnung damals. Ausserdem verwies er auf die freie Meinungsäusserung. Flaggenbeleidigung könne auch ein Zeichen von Unzufriedenheit mit dem Staat sein und dürfe nicht vorschnell kriminalisiert werden.

Unzufrieden war Mottet auf jeden Fall: Mit dem Mittelfinger wolle sie den Schweizer Nationalismus kritisieren, sagte sie zu Blick. Eine solche Provokation sei akzeptabel, um auf die menschenverachtende Migrationspolitik der Schweiz aufmerksam zu machen. 

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