Am Mittwoch hat die Landesregierung die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen die Zahl der Lastwagenfahrten reduziert und die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs vorangetrieben werden. Heute beträgt der Anteil des Schienengüterverkehrs rund 40 Prozent.
«Wenn wir nichts tun, wird der nicht die Alpen querende Güterverkehr vermehrt auf der Strasse stattfinden», gab Verkehrsminister Albert Rösti in Bern vor den Medien zu bedenken. «Das würde zu noch mehr Staus führen und wäre hochproblematisch, weil damit auch die Klimaziele unter Druck gerieten.»
Zwar fördert der Bund schon heute Investitionen in Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen. Eine finanzielle Unterstützung von Schienengüterverkehrsangeboten im Flachland war im Gegensatz zum Verkehr durch die Alpen bisher jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.
Ohne Reform «nicht mehr überlebensfähig»
Während einer Übergangszeit soll beispielsweise der heute von der SBB Cargo betriebene Einzelwagenladungsverkehr finanziell unterstützt werden. Dieser macht einen bedeutenden Teil der Schienengütertransporte aus. Einzelne Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Züge zusammengestellt.
Das ist kostspielig. «Ohne Reform wäre der Einzelwagenladungsverkehr nicht mehr überlebensfähig», sagte Rösti. Es brauche deshalb eine befristete Lösung mit Unterstützung des Bundes. Dieses Konzept sei in der Vernehmlassung auf offene Ohren gestossen. Eine Mehrheit der Parteien, Verbände, Kantone und auch die Logistikbranche habe sich dafür ausgesprochen.
Der Bundesrat sieht konkret vor, den Einzelwagenladungsverkehr auf acht Jahre befristet finanziell zu fördern, mit der Option für eine Verlängerung um weitere vier Jahre. Für die ersten vier Jahre beantragt er 260 Millionen Franken. Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Millionen Franken pro Jahr.
Transportwege sollen besser zusammenspielen
Mit den öffentlichen Geldern will der Bundesrat die Zeit überbrücken, bis die Digitalisierung im Schienengüterverkehr vorangeschritten ist. Das mechanische Kuppeln der Fahrzeuge und ihrer Bremsluftleitungen soll künftig automatisch erfolgen. Auch die heute manuellen Dokumentations- und Prüfprozesse in der Zugsvorbereitung sollen weitgehend digitalisiert werden.
Zentrales Element dabei ist die digitale, automatische Kupplung (DAK). Die Umrüstung der Güterwagen und Lokomotiven auf dieses System soll europaweit bis etwa im Jahr 2033 erfolgen. «Wir wollen gemeinsam mit Österreich und Deutschland vorangehen», sagte Rösti. In der Schweiz sollen rund 15'000 Wagen und 520 Lokomotiven mit der DAK ausgerüstet werden. Die Umrüstung will der Bundesrat mit einem einmaligen Investitionsbeitrag in Höhe von 180 Millionen Franken unterstützen.
Schliesslich will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von fossilfreien Antrieben in der Güterschifffahrt sowie bei Rangierloks schaffen. «Es kann noch mehr getan werden, damit verschiedene Transportwege besser zusammenspielen», so Rösti. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein schaffen.
«Das ist verkraftbar»
Die Mehrausgaben des Bundes sollen vollständig kompensiert werden, sodass dem allgemeinen Bundeshaushalt keine Mehrbelastung entsteht. Dafür soll ein Teil der Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verwendet werden, der sonst in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen würde. «Es handelt sich um Gelder von der Güterbranche für die Güterbranche», sagte Rösti.
Die Finanzierung von Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur über den BIF bleibt laut dem Verkehrsminister gewährleistet. «Der Fonds ist genügend geäufnet.» Es gehe nur um rund 2 Prozent der BIF-Einlagen. «Das ist verkraftbar.»
Rösti legte Wert auf die Feststellung, dass die zusätzlichen Gelder nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt würden. Es seien Leistungsvereinbarungen mit den Empfängern der Mittel vorgesehen. (SDA/oco)