Mit dem Ende der Isolationspflicht reicht ein positiver Test nicht mehr
Ärzte befürchten Run wegen Attesten

Ende Monat laufen die Corona-Massnahmen aus. Bald muss also niemand mehr in Isolation. Erkrankte sollen aber weiterhin zu Hause bleiben. Und brauchen dann ein Arztzeugnis. Das könnte zu Engpässen in den Praxen führen.
Publiziert: 25.03.2022 um 15:05 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2022 um 08:47 Uhr
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Ende Monat endet die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Doch wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.

Ab nach Hause! heisst es in den letzten zwei Jahren nach einem positiven Corona-Test. Erst für zehn Tage, jetzt noch für fünf. Das dürfte Ende Monat vorbei sein, wenn die Corona-Massnahmen und damit die Isolationspflicht auslaufen.

Dennoch machte Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) am der letzten Experten-Medienkonferenz am Dienstag klar: Kranke gehören weder in die Öffentlichkeit noch an den Arbeitsplatz.

So weit, so gut. Oder doch nicht? Denn wer dem Arbeitsplatz fern bleibt, braucht ein Arztzeugnis – meistens ab dem dritten Krankheitstag. Ein positiver Corona-Test reicht den Arbeitgebern vielleicht nicht mehr. Alle positiv getesteten müssten theoretisch noch zum Hausarzt für das Attest. Lukas Engelberger (46), der oberste kantonale Gesundheitsdirektor, befürchtet in Anbetracht der hohen Fallzahlen eine Überlastung der Ärzte.

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Hausärzte hoffen auf Kulanz

Die Hausärzte hoffen daher auf die Kulanz von Arbeitgebern, sagte Marc Jungi, Vorstandsmitglied von MFE Haus- und Kinderärzte Schweiz gegenüber CH Media. Es sei nicht sinnvoll, wenn Infizierte, die keine ärztliche Untersuchung benötigen, in eine Arztpraxis gehen müssten, nur weil sie ein Arztzeugnis brauchen.

Erst wenn die Symptome länger als fünf Tage anhalten oder sich verschlechtern, sollte man sich auf jeden Fall ärztlich untersuchen lassen, rät der Hausarzt.

Unbürokratische Arbeitgeber

Auch die Arbeitgeber wollen grosszügig sein. Man sei auch weiterhin bestrebt nach «unbürokratischen Lösungen zu suchen», sagt Fredy Greuter vom Arbeitgeberverband der Zeitung. So könnte beispielsweise der Nachweis eines positiven Tests in der bevorstehenden Übergangszeit als Alternative zu einem Arztzeugnis dienen.

Aber die Kulanz hat Grenzen. Das Arztzeugnis ist nämlich in vielen Fällen Grundlage für die Zahlung von Krankentaggeld-Leistungen. «Dort, wo vertraglich das Einholen eines Arztzeugnisses mit der Krankentaggeldversicherung vereinbart wurde, wird man diese bindenden Regeln aber beachten oder kurzfristig neue Vereinbarungen treffen müssen», heisst es beim Arbeitgeberverband.

Keine Angst vor Lohnausfällen

«Wichtig ist, dass erkrankte Angestellte keine Angst vor Lohnausfällen haben müssen», sagt Christian Capacoel von der Gewerkschaft Unia. Das könnte aber genau der Fall sein, wenn Arztzeugnisse nicht schnell genug ausgestellt werden können. Er schlägt vor, mehr Kapazitäten zu schaffen, zum Beispiel in den Testzentren. «Sollte es trotzdem Engpässe geben, sollten die Arbeitgebenden dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden keine Lohneinbussen fürchten müssen», fordert er. Sonst riskiere man, dass Angestellte trotz Corona an den Arbeitsplatz kämen. (lm)

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