Der morgige Tag hat es in sich – der neu zusammengesetze Bundesrat wird sich darüber streiten, wer in den nächsten vier Jahren welches Departement führt. Gerüchte gibt es viele, klar ist nur: Der neue SVP-Mann Guy Parmelin muss nehmen, was übrig bleibt.
Doch unabhängig davon, ob er die Finanzen, die Justiz oder einen anderen Aufgabenbereich übernimmt, kommt er schon sehr rasch in den Genuss einiger Annehmlichkeiten und muss wichtige Entscheide treffen.
Neues Auto: Alle Bundesräte haben Anrecht auf ein eigenes Auto. Bis am 1. Januar soll die Auswahl des Fahrzeugs abgeschlossen sein erklärt Bundesratssprecher André Simonazzi Blick.ch. Wahrscheinlich werde es ein Mercedes, aber er wolle natürlich keine Werbung machen. Maximal rund 100'000 Franken dürfe das Fahrzeug kosten. Der Betrag ist auch auf Sicherheit und Ausstattung zurückzuführen. Ein Ferrari werde man Bundesräten aber ohnehin nicht finanzieren.
Neuer Wohnsitz: Parmelin liess gestern offen, ob er zumindest als Wochenaufenthalter nach Bern zieht. Grundsätzlich sind die Bundesräte in der Wahl ihres Wohnorts frei, doch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzschreibt vor, dass sie «in kurzer Zeit» den Amtssitz, also die Stadt Bern, erreichen müssen.
Neues Handy: Parmelin sollte in diesen Tagen die Kommunikationsausrüstung eines Regierungsmitglieds erhalten. Gemäss Simonazzi finden «geheime» Gespräche des Bundesrat wenn immer möglich persönlich statt. Dennoch erhält Parmelin für Notfälle ein gesichertes Telefon.
Neuer Pass: Nicht nur der Romand selbst, auch seine Ehefrau erhalten nun einen Diplomatenpass. Anstehen am Check-in dürfte also der Vergangenheit angehören.
Neuer Lohn: Das Brutto-Jahresgehalt eines Bundesrats betrug in diesem Jahr 445 163 Franken. Er wird – wie die anderen Löhne des Bundespersonals – der Teuerung angepasst. Dazu kommt auch eine Spesenpauschale von 30'000 Franken und ein GA 1. Klasse.
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Neue Verbote: Gemäss Aide-Mémoire des Bundesrats darf der 56-jährige keine amtlichen Funktionen für ausländische Staaten mehr ausüben. Auch die Mitgliedschaft in anderen staatlichen Funktionen in der Schweiz ist nicht mehr gestattet. Selbst an den Beratungen im Nationalrat nimmt der Neugewählte nicht mehr teil. Ausserdem gilt per sofort das Verbot der Geschenkannahme, wenn das Geschenk einen Wert von mehreren hundert Franken übersteigt. (vuc)