Nach sieben Jahren Debatte im Parlament haben am 26. September die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort. Sollen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und lesbische Paare per Samenspende ein Kind zeugen dürfen?
National- und Ständerat haben die entsprechenden Gesetzesänderungen diesen Frühling endgültig beschlossen. Doch christlich-konservative Kreise um die EDU haben das Referendum ergriffen. Aus ihrer Sicht ist die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau und die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare käme einem «gesellschaftspolitischen Dammbruch» gleich.
Ungleichbehandlung beseitigen
Anderer Meinung ist der Bundesrat: Er unterstützt die Ehe für alle. «Der Staat soll private Beziehungen nicht werten und gleichgeschlechtlichen Paaren auch nicht die Ehe verwehren», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter (57) am Dienstag vor den Medien in Bern.
Seit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft habe sich das Recht immer mehr der Ehe angepasst, aber die eingetragene Partnerschaft sei der Ehe noch nicht gleichgestellt. «Auch symbolisch kommt der eingetragenen Partnerschaft nicht dieselbe Bedeutung zu wie der Ehe», ergänzte sie.
Die Öffnung der Ehe für alle beseitige die Ungleichbehandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren bei der erleichterten Fortpflanzungsmedizin, der Adoption und der erleichterten Einbürgerung.
Umstrittene Samenspende
So wäre etwa die Samenspende mit der Annahme der Vorlage künftig auch verheirateten Frauen erlaubt. Im Parlament sprach sich Keller-Sutter noch dagegen aus, dass auch gleich die Samenspende für lesbische Paare legalisiert wird.
Jetzt hingegen vertritt sie die vom Parlament vorgegebene Linie: «Heute weichen Frauen, die eine Partnerschaft führen, für Samenspenden oft ins Ausland aus», sagte Keller-Sutter. So könnten Kinder nicht immer erfahren, wer ihr Vater sei. Das Recht, seine Abstammung zu kennen, sei jedoch in der Bundesverfassung verankert.
«Gerade im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Adoptionen aus Sri Lanka wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass Kinder ihre Eltern kennenlernen können, wenn sie dies möchten», ergänzte die Justizministerin.
Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle verboten.
«Es entsteht mit dieser Vorlage für niemanden ein Nachteil», betonte Keller-Sutter schliesslich. «Für den Bundesrat gibt es keinen Grund, gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe auszuschliessen.» (SDA/lha)