Isabelle Chassot (58) stand hin und schwieg. Nur etwas mehr als eine Viertelstunde lang hat die Freiburger Ständerätin über den Start der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) am Donnerstag gedauert. Die PUK soll untersuchen, ob der Bund bei der CS-Krise «rechtmässig, zweckmässig und wirksam gehandelt hat», so die PUK-Präsidentin.
Dafür hat die PUK nun einen Zeitplan gemacht und sich in der ersten Sitzung über die Rechtsgrundlage informieren lassen. Darüber hinaus habe sie «eine erste inhaltliche Auslegeordnung vorgenommen.»
Am allerwichtigsten scheint Chassot aber das Schweigen. Während der Untersuchung gelte eine Schweigepflicht für alle Sitzungen und die Befragungsteilnehmenden. «Die Vertraulichkeit hat einen hohen Stellenwert», sagt Chassot. Indiskretionen, wie es bei der Corona-Pandemie öfters vorkam, will sie unbedingt vermeiden. «Wir arbeiten vorwiegend mit vertraulichen und teilweise geheim klassifizierten Dokumenten.» Die PUK werde aber summarisch informieren, verspricht Chassot.
So beantwortet dann sie dann auch die meisten Journalistenfragen mit Verweis auf die Schweigepflicht nicht. Sie will nicht mitteilen, welche Personen die PUK sich anhört oder wann sie sich trifft. Aufgrund des strengen Zeitplans könne man aber davon ausgehen, dass sich die PUK «häufig treffe».
Schlussbericht innerhalb von zwölf bis fünfzehn Monaten
Ihren Schlussbericht wolle die PUK innerhalb von zwölf bis fünfzehn Monaten liefern, sagte Chassot und nannte den Fahrplan «ehrgeizig». Die eigentlichen Untersuchungsarbeiten werden erst im Herbst starten. Genauer äusserte sie sich mit Hinweis auf die Geheimhaltungspflichten nicht.
Die PUK habe verschieden Untersuchungsphasen definiert, sagt Chassot. In der ersten Phase sollen die organisatorischen und inhaltliche Grundlagen für ihre Arbeiten vorbereitet werden, in der zweiten Phase wird das Untersuchungskonzept finalisiert. Das soll bis zur nächsten Herbstsession geschehen. «In einer dritten Phase findet die Durchführung der Untersuchungsarbeiten, insbesondere die Anhörungen statt, bevor anschliessend die Redaktion des Berichtes erfolgt, der schliesslich den beiden Räten vorgelegt wird.»
Auch die Rechtsgrundlagen für die PUK waren ein Thema an der ersten Sitzung, wie Chassot ausführte. Denn die mittlerweile fünfte PUK in der Geschichte sei die erste, die gestützt auf das seit 2003 geltende Parlamentsgesetz arbeite. «Wir sind teilweise auf unbekanntem Terrain unterwegs.»
Stärkstes Aufsichts-Instrument
Die Bundesversammlung hat in der Sommersession die PUK zur Untersuchung der Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der Notfusion der CS mit der UBS eingesetzt. Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Eingesetzt wird sie, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind.
Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es auf eidgenössischem Niveau vier PUKs. Die erste wurde nach dem Mirage-Skandal eingesetzt und veröffentlichte ihren Bericht 1964. Eine zweite PUK nahm nach dem Rücktritt von Justizministerin Elisabeth Kopp (FDP) das Justiz- und Polizeidepartement unter die Lupe und deckte 1989 den Fichenskandal auf.
Die dritte PUK befasste sich mit den Nachrichtendiensten und der geheimen Widerstandsorganisation P26 und legte 1990 Ergebnisse vor. Die vierte und bisher letzte PUK klärte Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes ab und präsentierte die Untersuchungsergebnisse im Oktober 1995. (bro/SDA)
Keine Informationen über Rhythmus der Sitzungen
Auf Blick-Nachfrage sagt Chassot, dass es der Rhythmus der Sitzungen und der Ort nicht bekannt gegeben werden. Aufgrund des strengen Zeitplans könne man aber davon ausgehen, dass sich die PUK häufig trifft. Auch wer befragt wird, sagt sie nicht.
Damit ist die Medienkonferenz beendet. Chassot wünscht einen «bel été», einen schönen Sommer.
Keine Aussagen über Abstimmungsverhalten
Die Fragerunde beginnt: Chassot wird gefragt, ob in der Kommission umstritten gewesen sei, auch die Vorjahre zu untersuchen. Chassot verweisst auf die Schweigepflicht und äussert sich nicht dazu.
Mehrere Phasen
Die PUK habe verschieden Untersuchungsphasen definiert, sagt Chassot. In der ersten Phase sollen die organisatorischen und inhaltliche Grundlagen für ihre Arbeiten vorbereitet werden, steht in der zweiten Phase wird das Untersuchungskonzepts finalisiert. Das soll bis zur nächsten Herbstsession geschehen. «In einer dritten Phase findet die Durchführung der Untersuchungsarbeiten, insbesondere die Anhörungen statt, bevor anschliessend die Redaktion des Berichtes erfolgt, der schliesslich den beiden Räten vorgelegt wird.»
Bedeutet: Erst nach den Wahlen dürften die Anhörungen stattfinden.
Schweigepflicht für alle
Chassot betont, dass für alle Personen eine Schweigepflicht gilt. Das gelte für alle an den Sitzung und den Befragungsteilnehmenden. «Die Vertraulichkeit hat einen hohen Stellenwert.» Die PUK werde weiterhin summarisch informieren. Sie will allerdings nicht mitteilen, welche Personen sie wann anhört.
Medienkonferenz beginnt
Die Medienkonferenz beginnt. PUK-Präsidentin Isabelle Chassot betritt den Saal. Es sei die erste Medienkonferenz. Die PUK wolle das Licht in die Entscheide des Bundes zur CS-Rettung bringen.
Heute habe die PUK sich über die geltenden Rechtsgrundlagen informieren lassen und von den wichtigen Vorarbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Kenntnis genommen. «Darüber hinaus hat sie ihr Kommunikationskonzept verabschiedet, eine erste inhaltliche Auslegeordnung vorgenommen und die Phasen ihrer Untersuchung definiert.»
Medienkonferenz um 17.30 Uhr
Die parlamentarische Untersuchungskommission zur Credit Suisse informiert über den Start und die ersten Sitzungen. Blick überträgt die Medienkonferenz ab 17.30 Uhr live im Stream und im Ticker.