Auf einen Blick
- Nachrichtendienst sammelt Informationen über Mass-Voll-Bewegung und Nicolas A. Rimoldi
- Rimoldi bezeichnet Datensammlung als schockierend, NDB betont Fokus auf Sicherheitsrisiken
- Bundesverwaltungsgericht verweigert Rimoldi Einblick in gesammelte Daten
Was weiss der Nachrichtendienst des Bundes über den Massnahmenkritiker Nicolas A. Rimoldi (30) und seine Bewegung Mass-voll? Welche Daten sammeln die Staatsschützer über den Aktivisten?
Das ist nicht ganz klar. Bekannt wird jetzt aber: Der Bund hat Rimoldi ins Visier genommen. Der Dienst sammelt Informationen rund um die Mass-Voll-Bewegung. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Rimoldi hatte selbst Auskunft verlangt über die Daten, die über ihn gehortet werden.
Aus Geheimhaltungsinteressen will der Nachrichtendienst keine konkreten Auskünfte erteilen, was er genau zu Rimoldi sammelt. Preis gibt er aber: Er hat mehrere Pressemeldungen über ihn archiviert. Zudem führt er einen Eintrag über Rimoldi in einer Datenbank, mit der Bund- und Kantone etwa vor Demonstrationen die Gefährlichkeit einer Veranstaltung abzuschätzen versuchen. Rimoldis Name werde «im Zusammenhang mit öffentlichen Anlässen erwähnt, die angesichts einiger Teilnehmer zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren Sicherheit relevant sein könnten». So steht es, etwas sperrig formuliert, im Gerichtsurteil.
Rimoldi: «Schockierend und beängstigend»
Grundrechtlich ist dies heikel. Denn grundsätzlich dürfen keine Daten über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bearbeitet werden. Ausnahmen bestehen, etwa wenn Anhaltspunkte für die Vorbereitung von Gewalttaten vorliegen oder die Gefährlichkeit gewisser Gruppierungen eingeschätzt werden muss.
Als «schockierend und beängstigend» bezeichnet es Nicolas Rimoldi, dass der Nachrichtendienst über ihn Informationen sammelt. Er sagt: «Wir sind friedliche Bürgerrechtler.»
Der Nachrichtendienst seinerseits betonte vor Gericht, er sei nicht an Rimoldis politischer Tätigkeit interessiert. Offenbar geht es ihm aber um Personen im Umfeld von Mass-Voll-Veranstaltungen, «welche die Anlässe für ihre Zwecke missbrauchten und auf diese Weise die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnten.» Genannt wird etwa die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen. Welche Personen dies sind, ist selbstverständlich geheim. Denkbar wäre, dass es sich um Personen aus der Reichsbürgerszene handeln könnte.
Vorerst kein tieferer Einblick möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Rimoldi vorerst keinen Einblick erhält, welche Daten genau über ihn gesammelt worden sind, «da ansonsten geheim zu haltende Informationen offenbart würden». Gelandet war der Fall auch beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte immerhin keine unrechtmässig bearbeiteten Daten ausgemacht.
Anwalt David Dürr vertritt Nicolas A. Rimoldi in diesem Verfahren. Dürr spricht von einem ungelösten «Dilemma», das hier offensichtlich werde. Einerseits sei es der politische Wille seit der Fichenaffäre, dass der Nachrichtendienst nicht mehr im Geheimen gegen Schweizer Bürger agieren dürfe. Aus Gründen des Staatsschutzes bleibe jetzt aber doch praktisch alles geheim. Inwieweit eine politische Bewegung überwacht werde, sei so nicht überprüfbar. Und weil der Nachrichtendienst kaum begründen müsse, warum er die Daten unter Verschluss hält, könne man vor Gericht auch kaum dagegen argumentieren. Allenfalls könnte ein Gang vors Bundesgericht hier mehr Klarheit bringen, hofft Dürr.