Der Ständerat hat am Mittwoch einen Vorstoss von Petra Gössi (FDP/SZ) angenommen. Sie verlangt, dass abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea, die nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können, die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen müssen. Der Entscheid fiel mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.
Der Ständerat hatte im vergangenen Juni bereits einen ähnlichen Vorstoss angenommen. Der Nationalrat lehnte diesen im vergangenen Dezember knapp ab. Die grosse Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen.
Gössis Motion verlangt vom Bundesrat ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen sein, das 2003 die damalige Justizministerin Ruth Metzler im Senegal unterzeichnet hatte, danach aber nie in Kraft war.
In der Bevölkerung herrsche ein grosses Unbehagen, dass man machtlos sei bei der Rückführung von abgewiesenen eritreischen Asylsuchenden, sagte Gössi. «Man muss neue Lösungen suchen», hielt Pirmin Schwander (SVP/SZ) fest. Damian Müller (FDP/LU) wies auf mehrere gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen eritreischen Staatsangehörigen in der Schweiz hin.
Alternativen gefragt
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Zusammenarbeit mit Eritrea habe sich verbessert, und die Zahl der ausreisepflichtigen Eritreer und Eritreerinnen habe sich etwas verringert, sagte Justizminister Beat Jans. Auch gebe es weniger Asylgesuche aus Eritrea.
«Trotzdem finden wir die Situation auch nicht befriedigend», sagte Jans. Eritrea sei nicht bereit zu kooperieren. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre würde laut Jans das Problem jedoch nicht lösen. Es würde lediglich den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Viele Betroffene würden danach wieder in die Schweiz zurückkehren.
«Wir wissen alle, dass diese Motion nichts bringt», gab auch Daniel Jositsch (SP/ZH) zu bedenken. Probleme mit dem Ausweisungsvollzug nach Eritrea hätten auch andere Länder. Es gelte, mit der Verwaltung nach anderen Lösungen zu suchen. (SDA)