Das im November 2023 gestartete Pilotprojekt ging Ende Februar zu Ende, wie es in einem am Freitag vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publizierten Fact Sheet heisst. Das im BAZ Zürich angewandte 24-Stunden-Verfahren galt für Asylsuchende aus Algerien, Libyen, Marokko und Tunesien.
Gemäss einer ersten Zwischenbilanz halbierte sich der Bestand an Personen aus diesen Staaten im BAZ Zürich, während er in anderen BAZ nur ganz leicht sank.
Verfahrensdauer massgeblich verkürzt
Die Durchführung der wichtigsten Verfahrensschritte innerhalb von 24 Stunden habe die durchschnittliche gesamte Verfahrensdauer massgeblich verkürzt. Zudem sei die Gesprächsbereitschaft bei den betroffenen Personen zu Beginn des Verfahrens grösser. Dies erleichtere die Gesprächsführung.
Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten erhalten in der Schweiz nur selten ein Bleiberecht. 2023 liessen sich über 6000 Personen aus diesen Staaten in einem BAZ registrieren. Dies entspricht laut der Mitteilung mehr als einem Fünftel aller Registrierungen. Lediglich 14 Personen aus diesen Staaten erhielten im selben Zeitraum ein Bleiberecht.
Laut dem SEM sind Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten überdurchschnittlich oft an sicherheitsrelevanten Vorfällen in den BAZ beteiligt. Einzelne von ihnen fallen ausserhalb der Zentren mit wiederholten Straftaten wie Ladendiebstählen oder Einbrüchen auf. (SDA)