Auf einen Blick
- EL-Reform führt zu Rückerstattungspflicht für Erben
- EFK-Bericht zeigt kantonale Unterschiede, aber keine Gesetzesverstösse
- EL-Ausgaben 2022: 5,5 Milliarden Franken, zwei Drittel von Kantonen
Die Ergänzungsleistungen (EL) sichern Menschen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, ein Mindesteinkommen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben dafür auf 5,5 Milliarden Franken. Zwei Drittel der EL werden von den Kantonen finanziert, der Rest vom Bund.
Mit der EL-Reform wurden zahlreiche neue Regelungen festgelegt. So haben zum Beispiel nach dem Tod von EL-Bezügerinnen und -Bezügern deren Erben nun eine Rückerstattungspflicht in Bezug auf die bezogenen Leistungen. Damit sollen die EL-Ausgaben gesenkt werden.
Bund streitet Ungleichbehandlung ab
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Umsetzung der Reform bei drei kantonalen Amtsstellen in Bern, St. Gallen und Genf geprüft - und kommt in ihrem am Montag publizierten Bericht zu einem insgesamt positiven Fazit. Es seien jedoch Unterschiede festgestellt worden, die zu einer Ungleichbehandlung von EL-Bezügerinnen und -Bezügern aus verschiedenen Kantonen führen könnten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestätigt in seiner Stellungnahme zum Bericht die kantonalen Unterschiede. Diese seien jedoch keinerlei Indiz für eine gesetzeswidrige Durchführung, sondern vielmehr in den kantonal unterschiedlichen Verhältnissen hinsichtlich soziodemografischer Strukturen, arbeitsmarktlicher Situation und dergleichen begründet.
«Diese Unterschiede stellen somit weder ein finanzielles Risiko noch eine Ungleichbehandlung der EL-beziehenden Personen dar», schreibt das BSV. Die Resultate der Evaluation der EFK seien daher sehr positiv zu werten, da keine konkreten Fehler festgestellt worden seien.
Kontrolleure: Risikoanalyse reicht nicht
Auch bei der vom Bund über das BSV ausgeübte Aufsicht gibt es laut der EFK Verbesserungspotenzial. Zwar seien verschiedene Punkte seit der letzten Prüfung verbessert worden. Die eingeführte Risikoanalyse auf Ebene der AHV-Ausgleichskassen reiche nicht aus, um die Leistungen im Bereich der EL mit abzudecken.
Vor diesem Hintergrund sieht sich die EFK gemäss dem Bericht veranlasst, ihre Empfehlung zur Aufsicht über die EL neu zu formulieren. Konkret empfiehlt sie dem BSV, seine Risikoanalyse zu ergänzen und ein Konzept sowie die erforderlichen Aufsichtsinstrumente einzuführen, um die Einhaltung und Einheitlichkeit der EL-Umsetzung in den Kantonen besser zu überprüfen.
Mehr zu Ergänzungsleistungen
Das BSV schrieb dazu, dass es seine Risikoanalyse und sein Aufsichtskonzept für die EL ergänzen werde. Zudem werde es von den Revisionsstellen eine ausführlichere Berichterstattung für die EL-Prüfung verlangen. Dieses Vorgehen werde allerdings die Vielfältigkeit der kantonalen Situationen nicht reduzieren.
Zusätzliche Massnahmen wären teuer
Die für das BSV zuständige Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) untermauerte die Haltung des Bundesamts. In einem föderalistischen System sei es schwierig, «egalitäre» Ergebnisse zu erzielen, insbesondere wenn es um die Bekämpfung von Armut gehe. Sie teile jedoch die Auffassung der EFK, «dass alle geeigneten Instrumente für eine effiziente Aufgabenerfüllung genutzt werden sollten».
Die Ausführung der von der EFK empfohlenen zusätzlichen Revisionsmassnahmen wird laut Baume-Schneider erhebliche Kosten zur Folge haben. Eine Schätzung des BSV beziffert diese auf rund 1,6 Millionen Franken. «Es stellt sich die Frage, wer diese Kosten tragen soll.» Ohne zusätzliche Finanzierung werde das BSV kaum in der Lage sein, diese zusätzliche Prüfung durchzuführen.