Was tun mit Menschen, die böse Absichten haben? Heute sind der Polizei bei potenziellen Terroristen oft die Hände gebunden. Das Anti-Terror-Gesetz will das ändern: Künftig soll die Polizei eingreifen können, wenn der Verdacht besteht, jemand plane eine Straftat.
Allerdings ist ein solcher Verdacht manchmal eine ziemlich schwammige Sache. Das bemängelt auch die Allianz der jungen Grünliberalen, jungen Grünen und Juso, die dagegen das Referendum ergriffen hat.
Jeder könne als Terrorist gelten
Die Vorlage weite die Terrorismusdefinition zu stark aus, argumentiert das Nein-Komitee. «Neben Islamisten könnten auch unliebsame Politiker, Staatskritiker oder Klimaaktivisten als Terroristen gelten.» Sie alle könnten künftig unter Hausarrest gestellt oder einer Meldepflicht unterstellt werden, so die Gegner.
Auch die Operation Libero spricht sich gegen das Gesetz aus – und macht Justizministerin Karin Keller-Sutter (57, FDP) schwere Vorwürfe. «Die Bundesrätin verbreitet im Abstimmungskampf Unwahrheiten», so Co-Präsidentin Laura Zimmermann (29).
Definition von Terrorismus wird ausgeweitet
Wichtigster Streitpunkt ist die Terrorismusdefinition. Anders als von Keller-Sutter behauptet, werde mit dem Anti-Terror-Gesetz die Definition von Terrorismus ausgeweitet, sagt Zimmermann. Künftig würden selbst Personen als «terroristische Gefährder» gelten, die etwas planten, was gar nicht strafbar sei.
Zudem nimmt Operation Libero Anstoss an der Aussage, der vorgesehene Hausarrest für potenzielle Täter sei menschenrechtskonform. Das Gutachten, auf das sich Keller-Sutter dabei berufe, komme zum gegenteiligen Schluss.
Drittens stimme die Behauptung nicht, wonach das Gesetz nur bei der Gefahr von terroristischer Gewalt zum Zug komme. Die Definition des «terroristischen Gefährders» sei «dermassen uferlos, dass sie auf alle Personen angewandt werden könnte, die unsere Gesellschaft verändern wollen.»
Keller-Sutter verteidigt die Vorlage
Im Justizdepartement, dem Keller-Sutter vorsteht, weist man die Vorwürfe zurück: Die Terrorismus-Definition bliebe dieselbe wie bisher. Präventive Massnahmen kämen nur zum Einsatz, wenn die innere Sicherheit des Landes gefährdet sei.
In Bezug auf den Hausarrest heisst es, dieser könne menschenrechtskonform angewendet werden. Zum dritten Punkt teilt das Amt mit, die präventiven Massnahmen müssten «verhältnismässig» angewendet werden. Und: «Die (gewaltlose) politische Betätigung mit dem Ziel, die Gesellschaft zu verändern, ist von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt.»