Am Dienstagmorgen haben sich Befürworter und Gegner mit aufeinanderfolgenden Medienkonferenzen zum Anti-Terror-Gesetz zu Wort gemeldet. Die beiden Seiten schenkten sich dabei nichts.
Als erstes trat das Komitee «Nein zum Willkür-Paragraphen» vor die Medien. Es hält das Gesetz, welches zur Terrorismusbekämpfung in der Schweiz beitragen soll, für einen Angriff auf den Rechtsstaat und das Kindeswohl.
Das Gesetz biete keine Sicherheit
Das Gesetz möchte der Polizei mehr Instrumente in die Hand geben, um Terroranschlägen entgegenzuwirken – bestenfalls bevor sie passieren. Neu sollen Kontaktverbote mit radikalisierten Gruppen, Ausreiseverbote oder, im Extremfall, auch Hausarrest gegen Terrorverdächtige verhängt werden können. Davon betroffen sein könnten bereits Kinder ab 12 Jahren.
«Die Abschaffung der Gewaltenteilung sowie Kinder und jeden als Gefährder potenziell wegsperren zu können, bedeutet nicht mehr Sicherheit», kritisierte Alexis Russel von der Piratenpartei. Mit Annahme des Gesetzes werde die Polizei sowohl Richter als auch Henker – das dürfe nicht sein, fand der Co-Präsident der Jungen Grünliberalen Tobias Vögeli (25).
«Kinderrechte werden verletzt»
Justizministerin Karin Keller-Sutter (57) liess diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen. An ihrer Medienkonferenz merkte sie an, dass viele unserer Nachbarländer bereits vergleichbare Massnahmen anwenden. Und auch die Schweiz kenne bereits polizeiliche Präventionsmassnahmen, etwa bei Hooligans oder bei häuslicher Gewalt. Manchmal müsse man im Moment handeln, um die Situation zu deeskalieren. «Mit Willkür hat das nichts zu tun!»
Die Gegner wiederum kritisierten scharf, dass unter dem Anti-Terror-Gesetz bereits Kinder ab 12 Jahren als terroristische Gefährder eingestuft werden können. Es passe nicht mit den Schweizer Werten überein, dass Kinder als potenzielle Terroristen angesehen werden, kritisiert Philip Jaffé vom Uno-Komitee für Kinderrechte. Die Bekämpfung von Terrorismus sei wichtig, aber sie dürfe nicht gegen Menschen- und Kinderrechte verstossen.
«Das Gesetz schützt junge Menschen vor Radikalisierung»
Das tue sie auch nicht, versicherte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie habe ein Gutachten ausstellen lassen, das beweise, dass die vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung einer gesetzlichen Pflicht dienen und damit konform mit den europäischen Menschenrechten seien. Gerade dass auch junge Menschen in Verdacht geraten können, sei gar ein Segen. «Das Gesetz möchte sie davor schützen, überhaupt erst straftätig zu werden!»
Die beiden Fronten haben kaum einen gemeinsamen Nenner. Nur in einem Punkt sind sie sich einig: Terrorismus ist schlecht! Ab wann eine Person ein Terrorist ist, darüber könnten sich die beiden Lager hingegen lange streiten. Während Bundesrätin Keller-Sutter klarstellte, dass politische Aktivisten oder andere Gruppen wie die Antifa oder Rechtsextreme nicht von der Vorlage betroffen seien, fürchten die Gegner, dass mit dem Gesetz auf einen «breiten Teil der Bevölkerung» gezielt werde. (dbn)