Lärm und führerloses Fahren
Das ändert sich 2025 auf den Schweizer Strassen

Das Jahr 2025 steht vor der Tür und mit ihm einige Neuerungen im Strassenverkehr. Hier erfährst du, was sich in der Schweiz bis kommenden Juli alles ändert.
Publiziert: 15:44 Uhr
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Aktualisiert: 16:06 Uhr
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Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen im Strassenverkehr.
Foto: Imago

Auf einen Blick

  • Automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen ab 2025
  • Führerloses Fahren und Parkieren auf bewilligten Strecken und in definierten Bereichen
  • Bussen für Lärm steigen von 60 auf 80 Franken, bis 10’000 für Auspuffknallgeräusche
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Ab 1. Januar 2025

Ab dem ersten Tag des neuen Jahres gelten neue Lärmvorschriften. Neu ist es verboten, mit Auspuffanlagen Lärm zu machen, der vermeidbar wäre. Das betrifft laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) insbesondere Knallgeräusche. Wer das missachtet, muss mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken rechnen. 

Weiter werden die bestehenden Bussen für Lärm, etwa das unnötige Laufenlassen des Motors, von 60 auf 80 Franken erhöht.

Auch bei den Erstzulassungen gibt es neue Lärmregeln: Es treten verschärfte Geräuschvorschriften in Kraft. Weiter müssen ab dem 1. Januar hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder die neusten Abgasvorschriften (Euro 5+) erfüllen.

Ab 1. März 2025

In knapp drei Monaten ist es so weit: Automatisiertes Fahren wird auf Schweizer Strassen erlaubt. Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker das Lenkrad auf Autobahnen loslassen und müssen Verkehr und Fahrzeug nicht mehr dauerhaft überwachen. Das allerdings nur, wenn das Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt und dieser auch aktiviert ist. Und sie müssen jederzeit bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu lenken, wenn der Pilot sie dazu auffordert.

Ebenfalls möglich wird der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf bewilligten Strecken. Sie müssen aber von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selbst lösen kann, soll der Operator einspringen und zum Beispiel ein Fahrmanöver vorschlagen. Dementsprechend ist auch automatisiertes Parkieren, also ohne die Anwesenheit eines Lenkers, in dafür definierten Parkhäusern und auf dafür bestimmten Parkplätzen möglich. 

Ob am 1. März tatsächlich bereits automatisierte Fahrzeuge auf Schweizer Strassen herumkurven, ist allerdings fraglich. Die Fahrzeughersteller müssen nämlich nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss mit dem Automatisierungssystem sichergestellt werden können. Und bisher hat laut dem Astra noch kein Fahrzeughersteller eine Genehmigung für die Schweiz beantragt.

Ab 1. Juli 2025

Die Fahrassistenten und Automatisierungssysteme werden ab kommendem Sommer auch Teil der theoretischen und praktischen Fahrprüfung. 

Weiter gelten ab 1. Juli neue Regeln für E-Bikes. Künftig können Gemeinden Parkfelder für Lastenfahrräder und Velos mit Anhängern einrichten. Und neu können vier Kinder auf der Ladefläche des Cargobikes mitgenommen werden, wenn geschützte Kindersitzplätze vorhanden sind. Heute ist nur der Transport von zwei Kindern erlaubt.

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