Lachmöwe eingeschläfert
Erster Vogelgrippefall im Kanton Aargau nachgewiesen

Im Kanton Aargau ist erstmals in diesem Winter die Vogelgrippe bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Nach Angaben des Kantons handelt es sich um eine in Döttingen AG aufgefundene Lachmöwe.
Publiziert: 24.02.2023 um 09:50 Uhr
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Im Kanton Aargau wurde die Vogelgrippe bei einer Lachmöwe nachgewiesen.
Foto: Zvg

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau erhielt zunächst eine Meldung zu einer neurologisch auffälligen, sich im Kreis drehenden Möwe, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Ein Tierarzt habe die Möwe eingeschläfert. Die externe Laboruntersuchung habe den Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt.

In anderen Kantonen sind bereits mehrere Fälle des Vogelgrippevirus aufgetreten. Der Bund erklärte im vergangenen November die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet und ordnete Schutzmassnahmen an. Diese sollen den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel und somit eine Ansteckung des Hausgeflügels zu verhindern.

Keine zusätzlichen Massnahmen

Der aktuelle Vogelgrippefall bei einem Wildvogel im Kanton Aargau mache die Bedeutung der Einhaltung der angeordneten Massnahmen deutlich, hielt die Staatskanzlei fest. Zusätzliche Massnahmen seien zurzeit nicht vorgesehen.

Der Bund verlängerte die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe bis mindestens bis 15. März. Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

Risiko bis Anfang März hoch

Hausgeflügel – etwa Hühner und Gänse – darf sich nur an vor Wildvögeln geschützten Orten aufhalten. Das gilt seit dem November, nachdem das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen worden ist.

Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des Bundes des so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben. Anfang März dürfte es soweit sein. (SDA)

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