Kommission rüffelt Justizdirektorin Fehr
GPK eröffnet Untersuchung im Zürcher Datenskandal

Die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr kassiert auch vonseiten der Aufsicht Kritik für ihren Umgang mit dem Datendebakel in ihrer Direktion. Die Geschäftsprüfungskommission hat nun eine Untersuchung eingeleitet.
Publiziert: 08.12.2022 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 08.12.2022 um 19:44 Uhr
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Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats kritisiert Justizdirektorin Jacqueline Fehr.
Foto: keystone-sda.ch
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Der Datenskandal in der Zürcher Justizdirektion hat politische Folgen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat am Donnerstag nach Anhörung der Justizdirektorin Jacqueline Fehr (59) beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten.

Blick hatte vergangene Woche publik gemacht, dass Festplatten mit teilweise unverschlüsselten, hochsensiblen Daten in die Hände eines vorbestraften Mannes aus dem Zürcher Milieu geraten sind. Darunter psychiatrische Gutachten, Handynummern von Polizisten und Privatadressen von Staatsanwälten. Dies, weil die Behörde über Jahre alte Computer unsachgemäss entsorgt hatte. Die Justizdirektion grenzte den «Datensicherheitsvorfall» später auf den Zeitraum von 2006 bis 2012 ein.

GPK war vom Ausmass des Skandals überrascht

Die heutige Justizdirektorin Fehr ist erst seit 2015 im Amt. Dennoch steht sie wegen des Vorfalls in der Kritik. Der Grund: Obwohl die SP-Regierungsrätin seit Ende 2020 Bescheid weiss und eine Administrativuntersuchung wegen des Festplatten-Falls hat durchführen lassen, hat sie die Öffentlichkeit nie auch nur in Grundzügen informiert.

Die GPK aber sei «im Detail» in Kenntnis gesetzt worden, hatte die Justizdirektion gegenüber Blick betont. Dem widerspricht die Kommission, die für die Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung zuständig ist, nun. Sie sei Anfang März 2021 über eine laufende Administrativuntersuchung wegen Datenmissbrauchs informiert worden, die in Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren stehe, so die GPK. Doch: «Vom Ausmass des Vorfalls sowie vom Abschluss der Administrativuntersuchung und deren Ergebnissen hatte die GPK bis vor kurzem keine Kenntnis.»

Fehr hätte proaktiv informieren müssen

Die GPK massregelt Fehr deshalb. Man habe der Justizdirektorin mitgeteilt, «dass die Kommission angesichts der in der Untersuchung erkannten Missstände proaktiv über die Ergebnisse hätte informiert werden müssen».

In der Untersuchung will die GPK nun der Frage nachgehen, ob die Justizdirektion richtig mit dem Datensicherheitsvorfall umgegangen ist. In diesem Zusammenhang sei auch zu prüfen, «ob und wie die Empfehlungen der Administrativuntersuchung umgesetzt wurden» und ob der Umgang mit Daten und Informationen in der Justizdirektion heute den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Es sei eine Subkommission eingesetzt worden, die nun die Ziele und das Vorgehen der Untersuchung noch genauer festlegt.

Auch die GPK des nationalen Parlaments hat vergangene Woche angekündigt, den Zürcher Justizskandal zu untersuchen. Das bestätigte deren Präsident Alfred Heer (61) gegenüber Blick.

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