In Bundesrat und Parlament ist unbestritten: Unternehmen in der Krise soll der Staat weiterhin beistehen. Über die Ausrichtung des Hilfsprogramms allerdings gehen die Meinungen auseinander.
Das Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer (71, SVP) vertrat in einem ersten Entwurf der neuen Verordnung das Prinzip, dass Betriebe ihre Schwierigkeiten, wann immer möglich, aus eigener Kraft meistern sollen. Zum Nachweis ihrer Notlage müssen Betriebe belegen, dass sie in der Vergangenheit Erwerbsausfallentschädigung bezogen oder Kurzarbeit angeordnet haben.
Kantone können Hilfe kürzen
Weiter haben die Kantone gemäss Entwurf die Möglichkeit, Hilfen zu kürzen, wenn eine Firma ungenügende Massnahmen zur Selbsthilfe ergreift. Die Beamten des Bundes verstehen darunter explizit Restrukturierungen und den Verzicht auf Investitionen.
Dann jedoch äusserten Parlamentarier, Gastronomie- und Fitnessbranche, aber auch Kantone zum Teil scharfe Kritik: Die Eintrittshürden seien für manche Firmen zu hoch und die Bedürfnisse besonders betroffener Wirtschaftszweige fänden zu wenig Beachtung.
Nun will Maurer nachbessern
Bundesrat Maurer will nun nachbessern, wie er diese Woche gegenüber der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats beteuerte. Der Zugang zu den Härtefallhilfen soll nicht erschwert werden.
Bereits am kommenden Mittwoch könnte der Bundesrat eine revidierte Fassung der Härtefallverordnung verabschieden.
Die Grünen-Nationalrätin Regula Rytz (59, BE) hofft, «dass nun etwas geliefert wird, was den Betrieben tatsächlich hilft».