Die Instrumentalisierung von Schülerprotesten durch externe Gruppen und politische Vertretungen auf dem Schulgelände oder gar in den Schulgebäuden sei nicht zulässig, schrieb der Regierungsrat am Freitag in seiner Antwort auf eine Interpellation von FDP-Grossrat Adrian Schoop. Dieser hatte eine Reihe von Fragen zu «Schulbesetzungen durch Klimaradikale und Verletzung der politischen Neutralität» gestellt.
Im Grundsatz will die Regierung aber pragmatisch vorgehen: Nicht zur Schule gehörende Personen, die nicht zu Podien oder anderweitigen, bewilligten Diskussionsveranstaltungen eingeladen seien, würden gebeten, die Schule zu verlassen.
Kein Platz für Schulbesetzungen
Eine allfällige Schulbesetzung würde nicht toleriert. Die Schulleitungen wählten ein angemessenes Vorgehen – dieses beginne mit einem Gespräch und ende mit einer Räumung durch die Polizei.
Eine polizeiliche Räumung würde laut Regierungsrat eingeleitet, wenn trotz deeskalierendem Gespräch und klaren Forderungen der Schulleitungen der Unterricht gefährdet, Schülerinnen und Schüler bedrängt oder Sachen beschädigt zu werden drohen.
Ab wann die Behinderung des Verkehrs zu einer Polizeiaktion führen und wie mit deren Kosten verfahren würde, ist deshalb gemäss Regierungsrat «nicht à priori klar, sondern eine Ermessensfrage, die sich im konkreten Fall stellt».
Podien dürfen nicht einseitig sein
Bei Klimaprotesten suche die Schulleitung das Gespräch mit Aktivistinnen und Aktivisten in Hinblick auf Debatten und Diskussionen zur Klimaproblematik, schrieb der Regierungsrat weiter. Dabei würden klare Bedingungen gestellt, damit Schulbetrieb und Ordnung eingehalten werden könnten.
Zur Wahrung der politischen Neutralität von Diskussionsveranstaltungen würden die Aktivisten aufgefordert, diese kontradiktorisch zu organisieren und auf ein ausgewogenes Meinungsspektrum zu achten. Die Verantwortung für die Ausgewogenheit des Meinungsspektrums liegt bei der Schulleitung.
Die Auseinandersetzung mit aktuellen, politischen Themen mit häufig kontroversen Fragestellungen gehört laut Regierungsrat an Kantonsschulen dazu. Protestbewegungen dürften den regulären Schulbetrieb aber nicht stören, und die politische Neutralität der Schule ist zu gewährleisten. (SDA)