«Grosse Herausforderung für Kantone»
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Bundesrätin Keller-Sutter:«Grosse Herausforderung für Kantone»

Keller-Sutter und Kantone ziehen Zwischenbilanz zur Ukraine
«Leider ist kein Ende in Sicht»

Drei Monate nach Beginn des Ukraine-Krieges zieht Justizministerin Karin Keller-Sutter Zwischenbilanz zur Aufnahme von Flüchtlingen. Man habe die Situation inzwischen im Griff, sagte sie. Wobei die Unterbringung eine Herausforderung bleibe.
Publiziert: 20.05.2022 um 12:49 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2022 um 15:28 Uhr
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Drei Monate nach Kriegsbeginn in der Ukraine haben hierzulande 50'000 Menschen Zuflucht gefunden – wie dieses Kind mit seinem Urgrossvater im Kinderdorf Pestalozzi.
Foto: Keystone

50’000 Menschen sind innert nur drei Monaten vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. «Das sind drei Mal so viele wie sonst in einem Jahr», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) am Freitag vor den Medien. Bei der Aufnahme zog die FDP-Bundesrätin aber ein positives Fazit. Das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen funktioniere gut. «Die Situation ist im Griff.»

Insgesamt habe die Schweiz die grösste Fluchtbewegung seit dem zweiten Weltkrieg gut gemeistert. Dem Lob schloss sich auch Nathalie Barthoulot (53), Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, an. Zu reden gegeben habe aber die ungleiche Verteilung zwischen den Kantonen wie auch kantonale Unterschiede bei der Sozialhilfe.

Status S soll evaluiert werden

Zu Spitzenzeiten kamen laut Keller-Sutter bis zu 1800 Flüchtlinge pro Tag an, momentan seien es noch etwa 400. Für die Zukunft sei anzunehmen, dass auch weiterhin monatlich bis zu 10'000 Personen Schutz suchen würden, da beim Krieg in der Ukraine «leider kein Ende in Sicht» sei, wie Keller-Sutter sagte. Die Unterbringung bleibe eine Herausforderung.

Offene Fragen stünden vor allem beim Schutzstatus S. Eine externe Expertengruppe soll diesen nun genauer unter die Lupe nehmen. Bis Ende Jahr soll diesen einen Bericht verfassen.

Missbräuche verhindern

Im Fokus steht unter anderem, Missbräuche zu verhindern, zum Beispiel wenn jemand zurück in die Ukraine reist. Zur Diskussion steht, ob Flüchtlinge nur für maximal 15 Tage pro Quartal zurück in die Ukraine gehen dürfen, bevor der Schutzstatus S wieder aberkannt wird. Noch seien aber keine entsprechenden Fälle bekannt. Vereinzelt habe es aber Versuche gegeben, mit gefälschten Pässen an den S-Status zu kommen, sagte Christine Schraner Burgener (58), Staatsekretärin für Migration.

Ungeklärt ist auch, wie damit umgegangen wird, wenn ein Ukrainer oder eine Ukrainerin bereits in einem anderen Land einen Schutzstatus erhalten hat. Eine europäische Registrierungsplattform, bei der die Schweiz beteiligt werde, sei zudem in Aufbau. Dies solle Missbräuche verhindern. (gbl)

Ukraine-Zwischenbilanz Keller-Sutter 20.05.22
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