Spanien hatte Mitte Januar ein offizielles Gesuch für die Erlaubnis, Schweizer Waffen an die Ukraine weitergeben zu dürfen, gestellt – obwohl es schon vorher auf inoffiziellem Weg erfahren hatte, das das nicht möglich ist.
Aus Neutralitätsgründen und aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes bewilligt die Schweiz Wiederausfuhren von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine nicht. Sie begründete dies damit, dass sie gemäss dem Kriegsmaterialgesetz Kriegsmaterialexporte ablehnen muss, wenn das Bestimmungsland in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist – so, wie dies bei Russland und der Ukraine der Fall ist.
Zunehmender Druck auf die Schweiz
Spanien wollte konkret die Erlaubnis zur Weitergabe zweier 35-Millimeter-Flugabwehrkanonen an die Ukraine. Und fing sich ein Njet ein wie schon andere Staaten vor ihm. Der Re-Export von zwei aus der Schweiz stammender 35-mm-Flugabwehrkanonen sei nicht mit dem schweizerischen Recht vereinbar, teile das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die Schweiz lehnte bereits im vergangenen Jahr die Weitergabe von in der Schweiz produziertem Kriegsmaterial an die Ukraine zweimal ab. Deutschland wollte in der Schweiz hergestellte Panzermunition weitergeben, Dänemark Piranha-Schützenpanzer.
Auch Parlament macht Druck
Die Schweizer Haltung ist international umstritten. Die spanische Verteidigungsministerin sagte jüngst vor spanischen Diplomaten, sie respektiere die Schweizer Neutralität, doch durch die Schweizer Gesetzgebung werde Spanien daran gehindert, «sich an einer legitimen Verteidigung gegen die ungerechte, illegale und grausame russische Invasion» in der Ukraine zu beteiligen.
Das sehen auch viele Parlamentarier so. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen haben darum verschiedene Vorstösse entwickelt, um die Schweizer Waffenexport-Praxis zu lockern. (sf)