Keine «Lex-Ukraine», aber …
Schweiz soll Waffenlieferungen erleichtern

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats will die Regeln für die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen lockern. Doch dagegen regt sich schon Widerstand.
Publiziert: 03.02.2023 um 19:03 Uhr
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Aktualisiert: 03.02.2023 um 20:21 Uhr
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will die Vorschriften für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial lockern. Eine Lex Ukraine will die Kommission aber nicht. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
Sermîn Faki

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) will das Kriegsmaterialgesetz so ändern, dass die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen für bestimmte Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, nur während fünf Jahren gilt. Danach könnten die Länder die Waffen oder Munitionsbestände aus Schweizer Produktion an andere Staaten weitergeben.

Diese Lockerung will die Kommission aber nur für 25 Länder erlauben, die ähnliche Werte wie die Schweiz vertreten und ähnlich strenge Exportvorschriften haben. Dazu gehören unter anderem europäische Staaten, aber auch Japan und die USA.

Gültigkeit erlischt nach fünf Jahren

Diese Länder müssten sich zudem verpflichten, die Waffen nicht an Länder weiterzugeben, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden oder in denen die Gefahr besteht, dass die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

Auch Länder, die in interne oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind, sollen weiterhin keine Schweizer Waffen bekommen – auch nicht auf Umwegen. Eine Ausnahme aber gibt es, und die ist auf die Ukraine gemünzt: An Länder, die von ihrem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch machen, sollen andere Staaten ebenfalls Schweizer Waffen liefern dürfen.

Referendum bereits in Sichtweite

Die parlamentarische Initiative der SIK-S, die auf einen Vorstoss von FDP-Präsident Thierry Burkart (47) zurückgeht, muss nun durch den parlamentarischen Prozess – was dauern dürfte. Und selbst wenn sie den überlebt, droht ihr weiterer Widerstand. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) prüft das Referendum dagegen.

«Thierry Burkart misbraucht den Ukraine-Krieg, um die Regeln für Waffenexporte massiv zu lockern», sagt Sekretärin Anja Gada. Und dabei sei er nicht allein. Die Bürgerlichen, so die GSoA-Frau, würden den Konflikt ausnutzen, um die Verschärfungen, die durch die Korrektur-Initiative erreicht wurden, wieder rückgängig zu machen.

Für Gada ist klar, dass es hier nicht um die Ukraine ginge. «Im Interesse der Schweizer Rüstungsindustrie setzt sich Burkart dafür ein, dass Schweizer Waffen auch wieder in Länder gelangen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen. Mit seinem Vorstoss würde die Schweiz die Kontrolle darüber, wohin Waffen gelangen, komplett verlieren.»

Keine Zustimmung zu «Lex Ukraine»

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) hingegen hatte die schwierige Debatte um Waffenlieferungen im Kontext des Ukraine-Krieges vor gut einer Woche etwas enger beantwortet und sich für eine «Lex Ukraine» ausgesprochen. Sie will die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial ermöglichen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine geschieht.

Das unterstützen die Sicherheitspolitiker des Ständerats aber nicht. Eine deutliche Mehrheit unter ihnen ist der Ansicht, dass die Schweiz mit Wiederausfuhren einzig in die Ukraine gegen den im Neutralitätsrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen würde.

Ebenfalls keine Mehrheit fand die Idee, bis zu 30 der 96 stillgelegten Panzer 87 Leopard der Schweizer Armee ausser Dienst zu stellen und an Deutschland zurückzugeben. Für die Mehrheit stellen die Panzer eine strategische Reserve dar, die für die vollständige Ausrüstung der Panzerbataillone der Armee sowie als Ersatzteillager für die aktuelle Panzerflotte genutzt werden können.

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