Der Bund hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Damit kommt die IV der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) nach, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen am Mittwoch mitteilte. Diese hatte in ärztlichen Gutachten der PMEDA formale und inhaltliche Mängel festgestellt – noch ohne Details zu nennen.
Rechtskräftige Entscheide bleiben bestehen
Die PMEDA erstellte bis anhin im Auftrag der IV-Stellen bi- und polydisziplinäre Gutachten, also Expertisen mit zwei oder mehr medizinischen Fachrichtungen. Sie hat laut dem Bund seit dem 1. Juli 2023 keine neuen Aufträge mehr angenommen und die Verträge über die Gutachtertätigkeit gekündigt.
Noch offene, über PMEDA laufende Fälle würden nun neu überprüft, wenn im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Leistungsentscheid vorliege, schrieb das BSV. Rechtskräftige Leistungsentscheide blieben bestehen.
Aktuell laufen bei der PMEDA noch Aufträge über 16 bi- und 55 polydisziplinäre Gutachten, die vor dem 1. Juli vergeben wurden. Auch diese müssten entsprechend überprüft werden, sobald sie der IV-Stelle vorliegen, so das BSV.
Verdacht auf Gefälligkeitsgutachten
Vor einem Jahr hatte Gesundheitsminister Alain Berset eine Sistierung des Auftrags für PMEDA für noch nicht angezeigt erklärt. Gegen das Büro liefen schon damals verschiedene Strafverfahren. 2020 hatte ein behördliche Überprüfung jedoch ergeben, dass das fragliche Büro die fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung von IV-Gutachten erfüllt.
Seit längerem steht bei PMEDA jedoch der Verdacht von Gefälligkeitsgutachten im Raum. Der Anspruch auf Leistungen der IV wird meistens mittels medizinischen Gutachten abgeklärt. Seit 2022 müssen Gutachtergespräche aufgezeichnet werden. (SDA)