Kantone, die lasch abschieben, sollen bestraft werden
SVP will härter gegen Ausschaffungs-Trödler vorgehen

Nicht alle Kantone weisen abgewiesene Asylbewerber gleich schnell aus. Nun will SVP-Nationalrat Mike Egger (31) ein System einführen, das lasche Kantone bestraft und fleissige belohnt.
Publiziert: 13.05.2024 um 00:20 Uhr
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Aktualisiert: 13.05.2024 um 08:29 Uhr
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SVP-Nationalrat Mike Egger möchte, dass Kantone bestraft werden, wenn sie rechtskräftige Ausschaffungen nicht vollziehen.
Foto: keystone-sda.ch
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Die Schweiz ist eines der sichersten und reichsten Länder der Welt. Kein Wunder, sehnen sich Menschen aus der ganzen Welt danach, hier ein Zuhause zu finden. Als Land mit humanitärer Tradition nimmt die Schweiz jedes Jahr Geflüchtete und Bedrohte auf.

5991 Personen erhielten vergangenes Jahr einen positiven Asylentscheid, was einer Anerkennungsquote von 25,7 Prozent entspricht. Viele Menschen erhielten aber auch einen negativen Entscheid – sie müssen die Schweiz wieder verlassen.

Doch nicht alle, die einen negativen Entscheid in der Tasche haben, kehren der Schweiz dann auch den Rücken. Die Kantone bringen Asylsuchende, die die Schweiz eigentlich verlassen müssten, in Nothilfeunterkünften unter. Dort erhalten sie nur noch das Nötigste. Dieses Vorgehen soll den Druck erhöhen, damit sie die Schweiz freiwillig verlassen.

Säumige Kantone sollen Geldstrafen erhalten

Doch auch das zeigt nicht immer Wirkung. Irgendwann steht darum die Ausschaffung unter Zwang an. Diese müssen die Kantone durchsetzen. Dabei unterscheidet sich die Handhabung. Nicht alle schaffen gleich zügig aus. Nun will die SVP Druck auf jene Kantone ausüben, die trödeln.

SVP-Nationalrat Mike Egger (31) möchte, dass der Bundesrat ein finanzielles Bonus-Malus-System für die Kantone im Bereich der Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern einführt, wie er dem Blick sagt. Dies verlangt er in einem Vorstoss, den er in der Sommersession einreichen will. «Ein Teil der aktuellen Probleme liegt in der Überlastung des Systems, da zu wenige der Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, die Schweiz auch tatsächlich verlassen», so Egger. Säumige Kantone, die Ausschaffungen nicht zügig angingen, sollen finanzielle Nachteile zu spüren bekommen, so der SVP-Politiker.

Keine Statistik vorhanden

Mit seinem Vorstoss will er den Bundesrat beauftragen, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. «Es ist nicht akzeptabel, dass die Weigerung von Kantonsregierungen, rechtskräftige Ausschaffungen zu vollziehen, toleriert werde, während die Behörden in anderen Kantonen ihren Verpflichtungen nachkommen», begründet Egger seinen Vorstoss.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügt über keine Statistik darüber, welche Kantone lasch umgehen mit angeordneten Ausschaffungen. Doch auch die Asylstatistik des vergangenen Jahres erkennt Unterschiede zwischen den Kantonen, wie es darin heisst.

Diese seien gemäss SEM unter anderem mit unterschiedlicher Gerichtspraxis oder der zur Verfügung stehende Plätze in den Ausschaffungsgefängnissen zu erklären. «Zudem gibt es immer wieder praktische und legitime Gründe – beispielsweise sind keine gültigen Reisepapiere vorhanden, medizinische Gründe, Eingabe neuer Rechtsmittel –, die einen vorgesehenen Wegweisungsvollzug durch die Kantone verhindern», sagt ein Sprecher des SEM auf Nachfrage.

Schon heute gibt es Sanktionen

Allerdings kann der Bund seit der Revision des Asylgesetzes 2016 Sanktionen gegen Kantone erlassen, wenn diese Dublin-Fälle nicht fristgerecht zurückschaffen. Das hat der Bund vergangenes Jahr gemacht, als er gegenüber Genf und Waadt mit Streichungen von Bundessubventionen reagierte.

Wird nämlich die Frist zur Überstellung von Dublin-Gesuchen nicht eingehalten, wird die Schweiz für die Person zuständig und muss sie ins nationale Asylverfahren aufnehmen. Dies zieht Folgekosten nach sich, weshalb das SEM den Kantonen in solchen Fällen die Zahlungen für Sozial- und Nothilfe an den Kanton streicht. 2023 gab es bei 27 Fällen solche Zahlungsstopps, 2022 waren es lediglich 3.

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