Auf den ersten Blick ist bei den SVP-Kandidaten klar: Es wird ein Duell zischen Zürich und Bern, zwischen dem Städter Hans-Ueli Vogt (52) und Albert Rösti (55) aus dem ländlichen Uetendorf BE.
Dem aktuellen Nationalrat Rösti werden die grösseren Wahlchancen zugerechnet. Unter den Parlamentariern geniesst er einen guten Ruf, und seine Umgänglichkeit wird selbst von seinen politischen Gegnern gelobt. Auch ist er in der Fraktion besser verankert.
Der Zürcher Rechtsprofessor Vogt dagegen hatte nicht immer einen einfachen Stand in Bundesbern: Von manchen wird der frühere Nationalrat als verkopft beschrieben, gleichzeitig als sehr sensibel. Doch Rösti musste in den letzten Wochen ebenso Kritik einstecken. Bei ihm sind es die zahlreichen Ämter, die er neben dem Gemeindepräsidium von Uetendorf und seinem Nationalratsmandat bekleidet.
Gleichgeschlechtliche Eltern
Politisch steht Vogt im Vergleich zu Rösti stärker für eine liberale Gesellschaft ein. So möchte Vogt, dass homosexuelle Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte besitzen wie heterosexuelle – Rösti lehnt dies ab. Es gebe keinen Grund, gleichgeschlechtliche Paare anders zu behandeln als verschiedengeschlechtliche, gab Vogt für sein Smartvote-Profil an. «Sie können gleich gute Eltern sein, und sie können einander in gleicher Weise Beistand leisten.» Hingegen befürworten beide SVP-Kandidaten die Lockerung der Regeln bei der Fortpflanzungsmedizin.
Rösti ist zudem bereit, über strengere Vorgaben für Online-Unternehmen wie Airbnb oder Uber-Taxis zu diskutieren. Städter Vogt sieht hier keine Dringlichkeit. Weiter unterstützt Vogt die Individualbesteuerung «eher», sein Kontrahent aus Bern lehnt diese ab.
Kinderimpfungen obligatorisch?
Was eine Impfpflicht für Kinder angeht, unterscheidet sich die Meinung der beiden ebenfalls: Rösti unterstützte vor den Wahlen 2019 – also noch vor Corona –, dass die empfohlenen Kinderimpfungen zur Pflicht werden könnten, Vogt geht das zu weit. Dennoch sollten Schulen beispielsweise Kinder nach Hause schicken können, wenn diese im Fall einer Epidemie nicht geimpft sind, so Vogt vor drei Jahren.
In vielen Fragen, was etwa die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge angeht oder die Stärkung der Armee, sind sich die beiden SVP-Männer einig. Bei einer Smartvote-Frage unterscheiden sich die Antworten der beiden jedoch komplett. So geniesst bei Rösti die Aussage: «Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, hat von staatlichen Sicherheitsmassnahmen nichts zu befürchten», die volle Zustimmung, Vogt hält gar nichts davon.
Stadt-Land auch bei der SP
Auch bei den SP-Kandidatinnen kommt es am 7. Dezember zum Stadt-Land-Duell. Hier wiederum gilt die Baslerin Eva Herzog (60) als Favoritin. Ihr werden gerade im bürgerlichen Lager bessere Chancen eingeräumt. Denn sie ist bei der liberalen SP-Reformplattform dabei und hat als Finanzdirektorin für die Unternehmenssteuerreform III gekämpft, die die SP ablehnte. Elisabeth Baume-Schneider (58) gilt als deutlich linker als Herzog. In jungen Jahren war die Jurassierin aus dem 1500-Einwohner-Dorf Les Breuleux Marxistin, wovon sie sich inzwischen jedoch abgewendet hat.
Ihre unterschiedliche Herkunft widerspiegelt sich in der Verkehrspolitik der beiden SP-Frauen: So will Baume-Schneider im Gegensatz zu Herzog die Bundesmittel für den Strassenverkehr nicht kürzen. Beim Roadpricing haben sie gemäss Smartvote verschiedene Meinungen: Herzog findet das eine gute Sache. Baume-Schneider, die Kandidatin der Randregionen, lehnt sie ab. Weiter befürwortet Herzog klar eine CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel, Baume-Schneider ist nur «eher» dafür.
Bei Landwirten sparen
Auch bei der Förderung der Landwirtschaft fallen die divergierenden Haltungen der beiden auf. Geht es nach Herzog, könnten Bundesgelder bei den Bauern eingespart werden, Baume-Schneider möchte dort keine Mittel kürzen.
Unterschiedliche Positionen vertreten Herzog und Baume-Schneider ausserdem beim Finanzausgleich. Herzog aus dem Geberkanton Basel-Stadt befürwortet eine weitergehende Reduktion der Zahlungen von finanzstarken Kantonen an finanzschwache. Baume-Schneider aus dem ärmlichen Jura lehnt dies ab.