Suva gibt Sittichen Schuld an Lungenkrankheit
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Asbest-Opfer Werner Schläpfer:Suva gibt Sittichen Schuld an Lungenkrankheit

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Asbest-Opfer kämpfen seit 19 Jahren um Entschädigung

Seit mittlerweile 19 Jahren kämpfen Asbest-Opfer um eine Entschädigung. Jetzt gibt ihnen das oberste Gericht recht. Warum der Kampf trotzdem weitergeht.
Publiziert: 21.03.2025 um 09:34 Uhr
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Aktualisiert: 21.03.2025 um 09:50 Uhr
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Seit 19 Jahren kämpfen Asbest-Opfer um eine Entschädigung. Jetzt gibt ihnen das oberste Gericht recht. Doch der Kampf geht weiter.
Foto: Keystone/LAURENT GILLIERON

Darum gehts

  • Bundesgericht entscheidet erneut über Asbestfall von Marcel Jann
  • EGMR urteilte zugunsten der Opfer bezüglich Verjährungsfrist bei Asbesterkrankungen
  • Asbest verursacht in der Schweiz jährlich 130 bis 150 Todesfälle
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Thomas Angeli
Beobachter

Marcel Jann hatte als Kind elf Jahre neben der Eternit-Fabrik in Niederurnen GL gewohnt, wo bis in die 1990er-Jahre Asbest verarbeitet wurde. Er starb 2006 im Alter von nur gerade 53 Jahren an Brustfellkrebs, einer Krankheit, die sehr häufig durch Asbest ausgelöst wird. Der Beobachter hatte über seinen Fall berichtet.

Asbest ist in der Schweiz seit 1995 verboten. Trotzdem tauchen in der Statistik der Unfälle und Berufskrankheiten in der Schweiz immer noch zwischen 130 und 150 Todesfälle pro Jahr auf, die auf das krebserregende Material zurückzuführen sind. Bis sich das sogenannte Mesotheliom (Brustfelltumor) bemerkbar macht, dauert es zwischen 20 und 40 Jahre.

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Menschenrechtsgericht urteilt im Sinn der Opfer

Kurz vor seinem Tod hatte Marcel Jann ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung eingereicht. Dieses war vom Bundesgericht wegen Verjährung abgewiesen worden. Seither kämpft Janns Familie auf dem zivilrechtlichen Weg um eine Entschädigung.

Sie zog das Verfahren vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) und erhielt dort 2024 recht: Das Gericht in Strassburg kam damals zum Schluss, dass Asbest-Betroffene gar nichts von ihrer Erkrankung wissen können, bis sie ausbricht. Dies müsse bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigt werden.

Marcel Janns Familie gelangte darauf noch einmal ans Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass sich das Glarner Obergericht erneut mit der Frage beschäftigen muss, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Über die Entschädigung hat das Bundesgericht nicht entschieden. Das Warten für Marcel Janns Familie geht somit weiter.

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