Auf ihrem Werbefeldzug gegen die Übernahme des verschärften EU-Waffenrechts ziehen die Gegner alle Register. Die verschärfte Richtlinie sei «unrecht», «freiheitsfeindlich», «nutzlos», «gefährlich» und – als Argument aller Argumente – gar «antischweizerisch», was auch immer das heissen mag. Und als Fazit heisst es dann: «Stopp dem Entwaffnungsdiktat der EU».
Auf den Plakaten sind zu diesen Aussagen verschiedene Personen zu sehen – die eine Hand mit der Waffe fest im Griff, die andere zu einem Haltzeichen erhoben. Martialischer kam eine politische Kampagne in den letzten Jahren kaum daher.
Fedpol untersuchte die Plakate
Doch jetzt zeigt sich: Genau genommen zeigen die Plakate das Gegenteil dessen, was die Waffenfreunde eigentlich beabsichtigen.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat alle Statements und das präsentierte Kriegsgerät untersucht. Die Resultate, die BLICK vorliegen, sprechen eine klare Sprache: Für den Grossteil der auf den Plakaten präsentierten Waffen ändert sich bei einem Ja am 19. Mai rein gar nichts.
Für Ordonanzkarabiner und Vorderlader ändert sich nichts
Zwei Beispiele: Matthias, Schreiner und Sportschütze, posiert mit einem Schweizer Ordonnanzkarabiner. Dieses Gewehr wurde den Soldaten der Schweizer Armee von 1933 bis 1958 als persönliche Waffe abgegeben. Mit der im neuen Gesetz diskutierten halbautomatischen Waffe mit grossem Magazin hat der legendäre Karabiner aber nichts zu tun. Für Matthias Schreiner «ändert sich nichts», wie das Bundesamt für Polizei in seiner Analyse erklärt. Der Schreiner kann also auch nach einem Ja am 19. Mai Freude an seiner ikonischen Waffe haben.
Bemerkenswert wirkt der Auftritt von Valentin Streiff. Das Mitglied des Unteroffiziervereins Uster trägt eine historische Uniform der Zürcher Miliz Compagnie 1861. Alt ist auch sein Gewehr, ein Vorderlader. Und diese Waffe wäre vom neuen Gesetz ebenfalls nicht betroffen, wie das Fedpol schreibt.
Zumutbare Änderungen
Für Guido Balmer, Informationschef des Justiz- und Polizeidepartements, ist klar: «Die Plakate zeigen deutlich, worauf der Bundesrat und das Bundesamt für Polizei seit langem in aller Deutlichkeit hinweisen: Für die allermeisten Waffen, mit denen Schützinnen und Schützen in ihrer Freizeit schiessen, ändert sich mit der Teilrevision des Waffengesetzes nichts.» Und wo es sie überhaupt gebe, seien es geringfügige, zumutbare Änderungen: ein neues Formular, ein zusätzlicher Nachweis, allenfalls eine Meldung für das kantonale Register.
Nationalrat Werner Salzmann (56, SVP/BE), der die Änderung an vorderster Front bekämpft, entgegnet: «Egal, welche Waffen das Fedpol zeigt, Artikel 5 des neuen Waffengesetzes enthält ein explizites Erwerbs- und Besitzerverbot für über 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen, inklusive der zivilen Steuergewehre 57 und 90.» Bis jetzt hätten geschätzte 95 Prozent der Bürger – nämlich alle nicht entmündigten, nicht erheblich straffälligen und nicht akut psychisch labilen – einen Rechtsanspruch auf den Erwerb und Besitz dieser Waffen. «Neu wären es genau null Prozent.»
Tür und Tor geöffnet, alle Bürger zu entwaffnen
Schützen seien, wie im Übrigen auch Soldaten und Jäger, in erster Linie Bürger, sagt Salzmann. «Und wenn der private Waffenbesitz grundsätzlich verboten wird, dann grenzt die Behauptung des Bundes, dass sich für die Schützen, Jäger etc. nichts ändere, an Desinformation der Bürger.»
Mit dieser «Behörden-PR» sei er deshalb nicht einverstanden, schimpft Salzmann. Insbesondere auch darum nicht, weil mit Artikel 17 in der EU-Richtlinie eine periodische Evaluation der Bestimmungen vorgesehen sei. «Damit öffnet man Tür und Tor dafür, alle Bürger zu entwaffnen», so der Präsident des Berner Schiesssportverbandes.
Die Schweiz stimmt im Mai über zwei Vorlagen ab. BLICK erklärt, um was es genau geht.
- Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
Die Grundlagen und kniffligsten Fragen verständlich erklärt
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Das veränderte Waffenrecht in 12 Punkten erklärt.
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Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.
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