Kameras im öffentlichen Raum
Wann Videoüberwachung legal ist – und wann nicht

Wir werden immer öfter gefilmt und fotografiert. Nicht immer merken wir das – und nicht immer ist das legal.
Publiziert: 15.08.2024 um 16:58 Uhr
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Überwachungskameras sind inzwischen weit verbreitet.
Foto: Keystone
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Norina Meyer
Beobachter

Dashcam am Töffli, Kamera am Hauseingang, Überwachung beim Einkaufen – wer Menschen so filmt, dass man sie auf den Aufnahmen identifizieren kann, bearbeitet Personendaten. Die Folge: Es gilt das Datenschutzgesetz. Wer sich nicht an die Regeln hält, verletzt die Persönlichkeit der Betroffenen und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob eine Kamera datenschutzkonform ist oder nicht, lässt sich mit der folgenden Checkliste abschätzen.

Wo ist die Kamera installiert?

Achten Sie darauf, wo die Kamera hinzeigt. Wenn sie etwa an einer Hausecke installiert ist, darf sich der Aufnahmebereich wirklich nur auf das eigene Grundstück beschränken. Trottoir und Nachbars Garten sind tabu.

Wer also zum Beispiel sein Haus überwachen will, darf dabei nur auf dem eigenen Land filmen.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Aus welchem Grund wird gefilmt?

Wer andere ohne ihre Zustimmung aufnimmt, braucht dafür einen Rechtfertigungsgrund. Das kann etwa ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse sein.

Der Juwelier, der sein Geschäft überwacht, will sich damit Einbrecher vom Leib halten. Sein privates Sicherheitsinteresse wiegt schwerer als die Persönlichkeitsverletzung der aufgenommenen Räuberin.

Autofahrer wiederum begründen das Filmen mit einer Dashcam oft damit, dass sie fremdverschuldete Unfälle beweisen wollen. Doch das genügt normalerweise nicht als Rechtfertigungsgrund.

Gibt es Alternativen?

Mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, ist nicht erlaubt. Das heisst: Die Kamera darf nur die Bilder aufnehmen, die für den verfolgten Zweck absolut nötig sind. Wenn es auch mildere Massnahmen gibt, muss man diese wählen.

Angenommen, eine Hauseigentümerin will sich mit einer Kamera gegen Einbrecher schützen. Wenn sie das auch kann, indem sie ihre Eingangstür besser verriegelt oder eine Alarmanlage installiert, muss sie das grundsätzlich tun. Oder anders gesagt: Sie muss der Videoüberwachung die milderen Alternativen vorziehen.

Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden wie nötig. Sie sollten in der Regel innert 24 Stunden gelöscht werden, sofern in dieser Zeit keine nennenswerten Ereignisse passiert sind.

Ein Beispiel: Ein Restaurantbesitzer filmt die Fassade seines Lokals, weil sie immer wieder versprayt wird. Sobald er morgens zum Wirtshaus geht, sieht er, ob sich wieder jemand auf der Wand verewigt hat – oder ob alles beim Alten ist. Wenn nichts passiert ist, muss er die Aufnahmen löschen.

Sind die Gefilmten informiert?

Videoüberwachung muss grundsätzlich erkennbar sein: Wer etwa in einem Laden beim Einkaufen gefilmt wird, muss darüber informiert werden. Und zwar bereits bevor er oder sie den aufgenommenen Bereich betritt. Als Information genügt ein gut sichtbares Hinweisschild.

Wer sieht die Aufnahmen?

Die Anzahl der Leute, die auf die Videoaufnahmen zugreifen können, muss möglichst gering gehalten werden. Wenn etwa ein Parkhaus überwacht wird, sollte nur das berechtigte Personal die Bildschirme einsehen können. Es wäre nicht erlaubt, wenn diese öffentlich zugänglich wären.

Und was macht man mit Bildmaterial, auf dem Straftaten zu sehen sind? Am besten der Polizei übergeben. Ob sie als Beweise verwendet werden dürfen, ist aber unklar. Das ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie eine schwere Straftat abbilden. Nicht erlaubt ist es, Überwachungsmaterial selbst online zu stellen, etwa um Menschen anzuprangern.

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