Zuerst sind die Allergiker dran. Nur wer nachweisen kann, dass er sich nicht mit einem der beiden bisher eingesetzten Corona-Impfstoffe von Moderna und Biontech/Pfizer piksen lassen kann, soll in einem ersten Schritt den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten.
Noch ist dieser Impfstoff – das bisher einzige zugelassene Vakzin, das nicht auf der mRNA-Technologe basiert – in der Schweiz nicht verfügbar. Kaufverhandlungen befinden sich aber in der heissen Phase.
Offiziell bedarf es anschliessend einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), wer wann Zugang zum neuen Impfstoff erhalten soll. Doch schon jetzt haben einige Kantone ihr Vorgehen festgelegt. Beispielsweise Bern: «Die Verabreichung im Kanton Bern wird vorläufig nur auf der Basis eines ärztlichen Attests möglich sein», heisst es auf Nachfrage. Glarus teilt ebenfalls mit, dass nur Personen geimpft würden, die über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen. Aus der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist Ähnliches zu vernehmen.
20 PEG-Allergiker im ganzen Kanton
Das ist eine gute Nachricht für Allergiker – aber dennoch keine schlechte für all jene, die gegenüber der mRNA-Technologie skeptisch sind und warten wollen, bis ein alternativer Impfstoff zugänglich ist.
Denn Menschen mit einer Unverträglichkeit gegenüber einer mRNA-Impfung sind selten. Im Kanton Aargau mit rund 686'000 Einwohnern sind etwa bloss 20 Personen mit einer sogenannten PEG-Allergie bekannt. PEG steht für Polyethylenglykole. Solche finden sich beispielsweise in Kosmetika und Duschgels, aber eben auch in mRNA-Impfstoffen. Auch wenn es noch andere medizinische Gründe geben dürfte, weshalb sich einige Leute nicht mit den bislang im Einsatz stehenden Vakzinen piksen lassen können, sind es noch immer sehr wenige. Auch Personen ohne Attest dürften somit rasch zum Piks mit J&J kommen.
Der Bund sollte dieser Tage die Kaufverhandlungen mit Johnson & Johnson abschliessen können. Geplant ist der Kauf von 150'000 Einmaldosen – die dann an die Kantone – im Verhältnis zur Bevölkerungszahl – verteilt werden sollen.
Die Dose aus dem Kühlschrank
Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat den Vorteil, dass es von ihm nur eine Dosis braucht. Zudem kann der für Personen ab 18 Jahren zugelassene Impfstoff nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank ungeöffnet bis zu drei Monate im Kühlschrank aufbewahrt werden.
14 Tage nach der Einmalimpfung beträgt der Schutz vor einer Ansteckung über 64,2 Prozent – bei Menschen über 65 Jahren liegt der Schutz gar bei mehr als 82 Prozent. Wer sich dennoch ansteckt, hat einen Schutz von fast 85 Prozent vor schweren Verläufen. Der Impfschutz der beiden mRNA-Impfungen ist jedoch noch höher.
Impfung nur an einem Standort
Vorerst planen verschiedene Kantone, die J&J-Impfung für Allergikerinnen und Allergiker nur an einem Ort durchzuführen. Die Verabreichung des Impfstoffs an Personen ohne Attest soll dann an mehreren Standorten stattfinden. Die genaue Impfstrategie kann sich aber von Kanton zu Kanton unterscheiden.