Einstimmig!
Nationalrat will PUK zum CS-Debakel

Knapp drei Monate nach der Notübernahme der Grossbank Credit Suisse durch ihre Konkurrentin UBS entschied die grosse Kammer am Mittwochvormittag über die Einsetzung einer PUK. Das Ja war eine Formsache.
Publiziert: 07.06.2023 um 08:41 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2023 um 10:08 Uhr
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Die Grosse Kammer will das CS-Debakel mittels PUK untersuchen.
Foto: Keystone

Der Nationalrat gibt grünes Licht für eine vertiefte Untersuchung rund um den Untergang der CS. Die grosse Kammer befand am Mittwochmorgen, dass sie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen will. Einstimmig sprach sich der Nationalrat dafür aus.

In der grossen Kammer herrschte seltene Einigkeit. Alle neun Rednerinnen und Redner zum Geschäft plädierten klar und deutlich für eine PUK. Es sei zu überprüfen, ob die Behörden ihre Arbeit richtig gemacht hätten, sagte etwa FDP-Fraktionschef Damien Cottier (48) im Rat. «Jeder Stein muss umgedreht, jede Ecke gekehrt werden», forderte SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (62). «Wir sind selten einstimmig, das ist schon eine Aussage», so Grünen-Chefin Aline Trede (39).

Bevor sich die PUK nun an die Arbeit machen kann, muss auch noch der Ständerat am Donnerstag darüber befinden.

Gemäss dem vorliegenden Bundesbeschluss soll die PUK 14 Mitglieder umfassen – je sieben aus dem National- und Ständerat. Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK sieht das Nationalratsbüro einen Verpflichtungskredit in Höhe von fünf Millionen Franken vor.

Am Dienstag beschlossen die ersten Parteien bereits, wen sie in die PUK zur Credit Suisse entsenden.

Aufarbeitung der Geschehnisse

Unter die Lupe genommen werden sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Ziel ist nach Aussage des Nationalratsbüros eine umfassende Untersuchung. Dabei solle die PUK nicht nur die Vorgänge unmittelbar vor der Notübernahme beleuchten, sondern auch jene der letzten Jahre.

Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, lautete der Tenor im Vorfeld der Debatte. Das vom Nationalratsbüro vorgelegte Mandat sei so ausgestaltet, dass es diese gründliche Aufarbeitung ermögliche.

Erst vier Mal eingesetzt

Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. (SDA/sie)

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