In Graubünden
Zwei Wolfsrudel zum Abschuss wieder freigegeben

Die Wolfsjagd in Graubünden wurde aufgrund einer Beschwerde zunächst gestoppt. Nun wurden zwei Wolfsrudel aber wieder zum Abschuss freigegeben. Das ist der Grund für die Kehrtwende.
Publiziert: 11.12.2023 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2023 um 22:10 Uhr
Zwei Wolfsrudel dürfen im Kanton Graubünden wieder gejagt werden. (Archivbild)
Foto: MARCO SCHMIDT

Graubünden nimmt die Wolfsjagd in Teilen des Kantons wieder auf, obwohl eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen vor Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Das teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Montagabend mit.

Mittlerweile kenne man die Details der am Freitag eingereichten Beschwerde, hiess es zur Begründung. Sie richte sich nur gegen einen Teil der am 1. Dezember gestarteten «proaktiven Regulation».

Kanton kritisiert Naturschützer

Keine Beschwerden lägen gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.

Die Bündner Behörden hatten am Freitag die gesamte Wolfsjagd gestoppt und dies mit der beantragten aufschiebenden Wirkung der Beschwerden begründet. Der Kanton kritisierte am Montag die Naturschutzorganisationen, dass sie nicht zeitnah über den genauen Inhalt der Beschwerde informiert hätten. «Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird», wurde Regierungsrätin Carmelia Maissen zitiert. Der Kanton Graubünden betreibe ein umsichtiges Wolfsmanagement.

Die Naturschutzorganisationen wollen mehrere Verfügungen für Abschüsse von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis gerichtlich überprüfen lassen. Sie sehen geltendes Recht verletzt und reichten zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Eine betrifft den Kanton Graubünden, die zweite den Kanton Wallis.

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Am Montag begründeten Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz ihre Einsprachen gegen die Abschussverfügungen. Unterstützt werden die Forderungen auch von der nicht beschwerdeberechtigten Gruppe Wolf Schweiz.

Abschuss nur für «ausser Kontrolle» geratene Rudel

Bund und Kantone missachteten jede Verhältnismässigkeit und ignorierten die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der vier Organisationen. Sie verweisen auf die Beratung des Jagd- und Schutzgesetzes im Parlament. Dort sei festgestellt worden, dass der Abschuss ganzer Rudel die Ausnahme bleiben müsse und lediglich auf Rudel angewendet werden dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien.

Es sei «besonders irritierend», dass Bund und Kantone nun die Regulierung ganzer Wolfsrudel «flächig bewilligt» hätten. Entgegen den Zusicherungen des Bundesrates seien auch Abschüsse von ganzen Rudeln bewilligt worden, die nur sehr wenige Nutztiere gerissen hätten.

Damit werde geltendes Recht verletzt. Die Naturschutzorganisationen fechten deshalb vier der acht Abschussverfügungen im Kanton Graubünden vor Gericht an. Es geht dabei um die geplante Eliminierung der Rudel Stagias und Vorab sowie die Regulierung der Rudel Jatzhorn und Rügiul. Im Kanton Wallis betreffen die Beschwerden die Abschüsse der Rudel Hauts-Forts, Nanztal und Isérables-Fou.

Graubündens Entscheid vom Freitag, die Wolfsjagd sofort ganz zu stoppen, überraschte selbst die Naturschutzorganisationen. Das sagte Nicolas Wüthrich, Informationsbeauftragter von Pro Natura, einer der beschwerdeführenden Organisationen, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zehn Wolfsabschüsse im Wallis

Denn ihr Antrag habe nur vier der acht vom Bund erteilten Abschussverfügungen betroffen. «Den Stopp aller Abschüsse im Kanton Graubünden haben die kantonalen Behörden verfügt und war nicht Teil unserer Beschwerde», liess der WWF verlauten.

Die zweite Beschwerde betrifft drei der Abschussverfügungen des Kantons Wallis. Sie wurde am Montag eingereicht. Der Kanton Wallis erklärte auf Anfrage, er habe bislang kein offizielles Dokument zu den Beschwerden erhalten und wolle daher derzeit keinen Kommentar abgeben.

Der Bundesrat hat den ersten Teil der Änderung des Jagdgesetzes am 1. November befristet in Kraft gesetzt und die Verordnung entsprechend angepasst. Damit haben die Kantone die Möglichkeit, bereits im Dezember und Januar «präventive Regulierungsabschüsse» durchzuführen, wenn sie die Zustimmung des Bafu erhalten.

In Graubünden erfolgten acht von 44 genehmigten Wolfsabschüssen. Im Wallis erlegten Wildhüter und Jäger zehn von den etwa 34 Wölfen, die sie abschiessen wollen. (SDA)

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