SVP-Nationalrat Roger Köppel (57) muss sich keine Sorgen mehr machen. Er bleibt durch die Immunität vor Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geschützt. Mit vier zu null Stimmen bei vier Enthaltungen ist die Immunitätskommission des Nationalrats der Rechtskommission des Ständerates gefolgt. Das Büro des Nationalrats soll aber Disziplinarmassnahmen prüfen.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats, die von Köppels Parteikollege Franz Grüter (59) präsidiert wird, hatte Anfang April Strafanzeige gegen Köppel eingereicht. Der Verdacht steht im Raum, dass der Nationalrat das Amtsgeheimnis verletzt hat.
Köppel habe Dokument als Journalist erhalten
Köppel hatte Ende März in seinem Video-Format «Weltwoche Daily» aus einer vertraulichen Informationsnotiz des Aussendepartements (EDA) vorgelesen. Diese lag ihm mutmasslich vor, weil er Mitglied der Aussenpolitischen Kommission ist. Köppel selbst sagte hingegen, er habe das Dokument schon vorher in seiner Funktion als Journalist zugespielt bekommen.
Die Immunitätskommission des Nationalrats hat sich schon im Mai für die Aufhebung von Köppels Immunität ausgesprochen, damit die Bundesanwaltschaft gegen ihn ermitteln kann. Doch der Ständerat stellte sich quer.
Vorübergehender Ausschluss bleibt möglich
Die zuständige Kommission des Stöckli will die Beurteilung des Falls nicht den Ermittlern überlassen, sondern übernahm diesen Part gerade selbst. Es gehe in erster Linie um die «Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten», fanden sie. Deshalb braucht es aus ihrer Sicht kein Verfahren der Bundesanwaltschaft.
Stattdessen wollen die Ständerätinnen und Ständeräte die Sache intern klären. Das Büro des Nationalrats solle eine Disziplinarmassnahme gegen Köppel prüfen, schlugen sie vor. Das könnte eine Verwarnung oder auch ein vorübergehender Ausschluss aus der Aussenpolitischen Kommission sein.
Auch in diesem Punkt ist die Immunitätskommission des Nationalrats der Rechtskommission des Ständerates gefolgt, dies mit fünf gegen drei Stimmen. Sie erachtet eine parlamentsinterne Sanktionierung ebenfalls als zielführender. Damit besteht keine Differenz mehr zur Rechtskommission des Ständerates und die Immunität von Nationalrat Köppel wird definitiv nicht aufgehoben. (dba/lha)