Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat mit 9 zu 4 Stimmen einen deutlichen Ausbau der Prämienverbilligungen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat hatte im Sommer im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP beschlossen, die bestehende Prämienverbilligung um über zwei Milliarden Franken auszubauen.
Auch die SGK-S stimmt einem Gegenvorschlag im Grundsatz zu. Sie will dabei aber auf der kostengünstigeren Lösung des Bundesrats bleiben. Nach Ansicht der Ständeratskommission sollen die Kantone neu einen Mindestbetrag von 5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Eine Minderheit sprach sich für eine Variante mit einem Mindestbetrag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent aus.
Keine Vorgaben zur Prämienhöhe
Laut dem Vorschlag der SGK-S soll der Betrag abhängig davon sein, wie stark die Prämien das Budget der Versicherten in einem Kanton belasten. Diese neue Vorgabe hätte rund 493 Millionen Franken Mehrkosten für die Kantone zur Folge.
Zusätzlich sollen die Kantone neu festlegen müssen, welchen Anteil die Prämien höchstens am verfügbaren Einkommen der Versicherten ausmachen dürfen. Im Gegensatz zur Version des Nationalrats soll aber auf Vorgaben zur Prämienhöhe oder zum Einkommen verzichtet werden.
Keine Erhöhung des Bundesbeitrags
Schon heute können durch den Prämienanstieg überlastete Haushalte von der Prämienverbilligung profitieren. Der Bund habe seine Beiträge dafür seit 2011 im Gleichschritt mit den Gesundheitskosten erhöht, sagte Gesundheitsminister Alain Berset (50) kürzlich, als er den Krankenkassenprämienanstieg für das nächste Jahr ankündigte. Etliche Kantone hätten dies jedoch unterlassen oder ihre Beiträge sogar gekürzt.
Nichts wissen will die SGK-S von einer vom Nationalrat gutgeheissenen dringlichen Erhöhung des Bundesbeitrags für die individuelle Prämienverbilligung um dreissig Prozent hängig. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, entsprechende Motionen einer Mitte-Links-Allianz zur Ablehnung.
Die geforderte kurzfristige Erhöhung würde hohe Zusatzausgaben für den Bund bedeuten, während fraglich sei, wie sie in den Kantonen umgesetzt werden könnte, so die Argumentation der Mehrheit. Gemäss den Plänen des Nationalrats soll die Erhöhung dagegen zur Abfederung der Teuerung dienen. (SDA)