Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) eine Motion ihrer Schwesterkommission des Nationalrats zur Annahme empfohlen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die grosse Kammer hiess den Vorstoss in der Wintersession mit 103 zu 74 Stimmen bei 19 Enthaltungen gut.
Stimmt auch die kleine Kammer dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat sämtliche ausländischen Personen konsequent des Landes verweisen, die durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden und die nicht strafrechtlich verfolgt werden können.
Bund soll härter durchgreifen
Nach Meinung der Mehrheit der APK-S gefährden illegale Tätigkeiten die geschützten Dialogräume, die namentlich durch das Internationale Genf zur Verfügung gestellt werden, wie es in der Mitteilung hiess. Darüber hinaus könnten diese Tätigkeiten für die diplomatischen Interessen der Schweiz und die ins Visier genommenen Personen ein Risiko darstellen. Deshalb sollten die Wegweisungsmechanismen für Personen, die nicht strafrechtlich verfolgt werden können, ausgebaut werden, ohne jedoch auf eine Einzelfallprüfung zu verzichten.
Schon heute können nachrichtendienstliche Tätigkeiten verfolgt werden. Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar. Die Kommissionsminderheit sieht gemäss Mitteilung nicht, welchen Mehrwert die Motion im Vergleich zur aktuellen Praxis des Bundesrats bringen würde. Sie ist überdies der Meinung, dass für die Ausweisungen in diesem Bereich kein Automatismus eingeführt werden sollte.
Verteidigungsministerin Viola Amherd (61) stellte im Nationalrat klar, dass auch bei einer Annahme der Motion weiterhin eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen würden, um jeweils den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen. (SDA)