Hosen wollen probiert sein. Auch dann, wenn Shopper ein schickes Paar online sichten. Es ist naheliegend, das Modell dann gleich in zwei oder drei verschiedenen Grössen zu bestellen – zurückschicken kann man sie ja immer.
Die Schweiz ist Europameister im Päckli-Zurückschicken. Schweizer Onlineshopper haben im vergangenen Jahr 28 Prozent aller Pakete zurückgeschickt. Vielleicht auch beruhigt vom Versprechen von Unternehmen wie etwa Zalando: Mit Rücksendungen gehe man nachhaltig um.
Was mit den retournierten Kleidern tatsächlich passiert, ist aber unklar. Anfang 2023 haben zwei Journalistinnen vom deutschen Südwestrundfunk zehn Kleidungsstücke zurückgesendet und die Päckli mit Peilsendern ausgestattet. Das Ergebnis: Fast alle landeten in Logistikzentren quer verstreut in ganz Europa und wurden im Verlauf der Recherche nicht wieder verkauft.
Intransparente Branche
Grünen-Nationalrätin Aline Trede (40) will in der Schweiz nun Klarheit schaffen. Unverkaufte Kleidung soll nicht mehr vernichtet, sondern entweder gespendet oder rezykliert werden. Das fordert sie in einem Vorstoss. Den Päckli-Inhalt einfach zu vernichten, kann für Unternehmen nämlich wirtschaftlicher sein, da sie die Kleider so nicht mehr prüfen müssen.
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Zalando betont zwar, 97 Prozent der Kleidung direkt wieder im Shop anzubieten. Restbestände würden an Hilfsorganisationen gespendet, und in Ausnahmefällen sei man verpflichtet, Artikel zu vernichten.
Trede verweist aber auf einen Bericht des Bundesrates von vergangenem Jahr. Statt Licht ins Dunkel des Rückgabe-Geschäfts zu bringen, zeuge dieser von der Intransparenz der Branche, wie auch die NGO Public Eye kritisiert. Das Bundesamt für Umwelt hält zwar fest, dass nur rund 0,3 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet werden. Allerdings sei die Datenbasis mangelhaft. Die Angaben der Unternehmen waren freiwillig. Und die meisten zeigten sich nicht bereit anzugeben, auf welche Art welche Mengen an Produkten verwertet werden.
EU hat «Lex Zalando» erlassen
Deshalb soll die Schweiz nun die Regeln der EU nachvollziehen, fordert Trede. Das EU-Parlament hat im April beschlossen, dass unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden darf.
Und damit sieht Trede die Schweiz unter Zugzwang. Im Bundesbericht heisst es auch, dass ein Schweizer Verbot geprüft werden müsse – und, dass sich mit einer Änderung der Regelung auf EU-Ebene die Ausgangslage für die Schweiz ändern würde. Das sei nun geschehen, so Trede, deshalb müsse die Schweiz handeln.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sieht das etwas gelassener. Die Auswirkungen der neuen Regulierung würden sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Und auch was das für die Schweiz bedeute, wird erst dann erkennbar, wie eine Sprecherin des BAFU mitteilt.