Nun ist er da: der Freudentag, den viele sehnlichst erwarten. Seit dem Pandemie-Höhepunkt vor drei Wochen mit fast 50'000 Fällen sinken die Corona-Zahlen kontinuierlich. Die Situation in den Spitälern hat sich entspannt. Die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen ist unter 200 gefallen.
Da will es sich Gesundheitsminister Alain Berset (49) nicht nehmen lassen, am Mittwoch höchstselbst die Aufhebung fast aller Corona-Massnahmen zu verkünden. «Es wird einen grossen Öffnungsschritt geben», heisst es in Bundesbern.
Nach der Konsultation bei den Kantonen sind die Meinungen gemacht: Die allgemein erwartete Turbo-Öffnung – also Variante 1 – kommt. Berset will per 17. Februar nicht nur die Zertifikatspflicht für Restaurants, Fitnesscenter oder Museen aufheben, sondern gleichzeitig auch die Beschränkungen für private Treffen streichen.
Bei seinen Regierungskollegen stösst er dem Vernehmen nach kaum auf Widerstand. Die Schweiz macht einen grossen Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität.
Maskenpflicht soll teilweise bleiben
Damit bleibt einzig noch die Frage der Maskenpflicht. Vieles deutet darauf hin, dass sich der Bundesrat hier noch etwas vorsichtiger zeigen wird. Demnach soll die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie Gesundheitseinrichtungen vorläufig bleiben. In der Konsultation haben sich 21 Kantone für die ÖV-Maskenpflicht ausgesprochen.
Am Arbeitsplatz und in Läden hingegen soll die Maske fallen. Ebenso an Veranstaltungen und Schulen. Dem Vernehmen nach will Berset hier die Verantwortung den Kantonen überlassen, diese könnten in diesen Bereichen weiterhin eine kantonale Maskenpflicht verordnen. Wie weit der Bundesrat konkret gehen wird, wird erst die Diskussion an der Bundesratssitzung zeigen.
Gerade aus Rücksicht auf den öffnungskritischen Teil der Bevölkerung – insbesondere die ältere Generation – soll die Maskenpflicht in gewissen Bereichen beibehalten werden. «Wir müssen nicht gleich Tabula rasa machen», heisst es aus einem bürgerlichen Departement. «Es ist gut, wenn man noch einen Fuss in der Türe hält.»
Klar ist: Das Impfen und Testen – vor allem bei Symptomen – geht weiter. Und während die Quarantäne-Pflicht vor zwei Wochen abgeschafft wurde, bleibt auch die Fünf-Tage-Isolation auf Anordnung der kantonalen Behörden bestehen.
Die weiterhin geltenden Massnahmen werden per Ende März befristet. Bis dahin soll gemäss CH Media auch die besondere Lage noch gelten, danach wird in die normale Lage gewechselt. Eine allfällige Verlängerung einer nationalen Maskenpflicht müsste dann aber über die Epidemienverordnung geregelt werden.
Oberster Kantonsarzt für Öffnung
Der oberste Kantonsarzt Rudolf Hauri (61) hält einen grossen Lockerungsschritt für vertretbar. «Die Entwicklung bei den Fallzahlen wie auch bei den Spitaleinweisungen schafft Zuversicht. Daher ist ein markanter Schritt auch aus epidemiologischer Sicht nun möglich», sagt er zu Blick. Viele Massnahmen wie etwa die Zertifikatspflicht seien aus epidemiologischer Sicht kaum mehr sinnvoll.
Mit der Öffnung dürften die Corona-Zahlen zwar wieder steigen, ist sich Hauri bewusst, aber: «Eine Überlastung der Spitäler ist nicht mehr zu erwarten. In der Gesamtperspektive ist es daher an der Zeit, dass man von kollektiven Massnahmen wegkommt und stärker auf individuelle, freiwillige Massnahmen setzt.»
Gleich sämtliche Massnahmen fallen lassen möchte aber auch Hauri nicht: «Das Maskentragen macht weiterhin Sinn, wo man über längere Zeit auf engeren Räumen zusammen ist. Im öffentlichen Verkehr beispielsweise sollte die Maskenpflicht noch beibehalten werden.»
In Läden hingegen oder an Veranstaltungen draussen oder in grösseren Räumen könne man auf die Maskenpflicht verzichten. Auch Altersheime oder Gesundheitseinrichtungen sollten selber über eine Maskenpflicht entscheiden, findet er. «Sie können die Situation vor Ort am besten einschätzen.»