«Was bei der CS passiert ist, darf sich nicht wiederholen»
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Karin Keller-Sutter (60):«Was bei CS passiert ist, darf sich nicht wiederholen»

Grossbanken sollen schärfer reguliert werden
So will Keller-Sutter ein neues CS-Debakel verhindern

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass sich ein Debakel wie im Fall der CS nicht wiederholt. Grossbanken sollen daher mehr Eigenmittel und Liquidität erhalten. Und Topmanager sollen an die kürzere Leine genommen werden.
Publiziert: 10.04.2024 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2024 um 16:35 Uhr
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SNB-Chef Thomas Jordan, Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der damalige Bundespräsident Alain Berset am 19. März 2023 in Bern.
Foto: STEFAN BOHRER
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Sermîn FakiPolitikchefin

Nach der Finanzkrise 2008 hat die Politik Regeln aufgestellt, damit Grossbanken nicht mehr vom Staat gerettet werden müssen wie damals die UBS. Das Massnahmenpaket ist bekannt als «Too-Big-To-Fail»-Regulierung. Es trägt den Namen, weil damit jene Banken reguliert werden, die zu gross sind, um sie einfach pleitegehen zu lassen. Sie würden nämlich die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz und weiterer Länder in Mitleidenschaft ziehen.

Wie sich beim Untergang der Credit Suisse gezeigt hat, haben die «Too-Big-To-Fail»-Regeln nicht gegriffen. Weder konnte eine grosse Krise verhindert noch konnte die bankrotte CS normal abgewickelt werden. Zwar sei eine Liquidierung der Grossbank theoretisch möglich gewesen, aber: «Der Bundesrat wollte keine Experimente mit der Schweiz machen», erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Die UBS steht im Fokus

Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Regulierung systemrelevanter Banken überprüfen lassen. Denn: Weil die UBS die einzige verbleibende Grossbank ist, ist eine Lösung wie bei der CS – eine Grossbank kauft die andere – gar nicht mehr möglich.

«Vergütungen, die die Vorstellungskraft übersteigen»

Der exorbitante Verdienst von UBS-CEO Sergio Ermotti (63) – er erhielt für die vergangenen neun Monate 14,4 Millionen Franken, davon 12,3 Millionen als Bonus – lässt auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) nicht kalt. Auf eine entsprechende Frage, ob sie von der UBS nicht enttäuscht sei, sagte Keller-Sutter, dass die UBS eine private Firma sei, deren Aktionäre die Vergütungen ja bewilligen müssten und darauf verzichten könnten. «Aber generell gesprochen muss ich schon sagen, dass mich das beschäftigt», so Keller-Sutter. «Da werden Vergütungen gezahlt, die die Vorstellungskraft der normalen Bürgerin, des normalen Bürgers übersteigen.» Sie selbst müsste über 30 Jahre im Amt bleiben, um die Summe von 14 Millionen zu erreichen, rechnete sie aus.

Der exorbitante Verdienst von UBS-CEO Sergio Ermotti (63) – er erhielt für die vergangenen neun Monate 14,4 Millionen Franken, davon 12,3 Millionen als Bonus – lässt auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) nicht kalt. Auf eine entsprechende Frage, ob sie von der UBS nicht enttäuscht sei, sagte Keller-Sutter, dass die UBS eine private Firma sei, deren Aktionäre die Vergütungen ja bewilligen müssten und darauf verzichten könnten. «Aber generell gesprochen muss ich schon sagen, dass mich das beschäftigt», so Keller-Sutter. «Da werden Vergütungen gezahlt, die die Vorstellungskraft der normalen Bürgerin, des normalen Bürgers übersteigen.» Sie selbst müsste über 30 Jahre im Amt bleiben, um die Summe von 14 Millionen zu erreichen, rechnete sie aus.

In seinem Bericht schlägt der Bundesrat 22 Massnahmen in drei Bereichen vor, um eine Wiederholung des CS-Debakels zu verhindern. Weitere werden geprüft. «Ziel des Bundesrats ist es, die Steuerzahlenden und Bankkunden zu schützen», sagte Keller-Sutter. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen für alle systemrelevante Banken gelten, im Fokus steht aber die UBS als einzige global tätige systemrelevante Grossbank. Andere Regelungen sollen für den gesamten Bankensektor gelten. Das sind die wichtigsten:

1

Prävention stärken

Ziel ist, dass gar keine systemrelevante Bank mehr in eine Krise kommt, aus der sie selbst nicht mehr herausfindet. 

  • Einführung eines Senior Managers Regime: Eine Bank muss den Verantwortungsbereich eines Topmanagers klar definieren. Geht in diesem Bereich etwas schief, muss der betreffende Manager dafür geradestehen.

  • Neue Bonusregelungen: Boni sollen erst später ausbezahlt werden dürfen und an den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Bank gekoppelt sein. Zudem will der Bundesrat, dass Boni bei Missmanagement auch zurückgefordert werden können.

  • Prüfung einer Bussenkompetenz für die Finma: Es soll angeschaut werden, ob die Finanzmarktaufsicht Bussen gegen Banken aussprechen kann. Bussen gegen einzelne Manager lehnt der Bundesrat aber ab.

  • Mehr Eigenmittel: Die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken sollen gezielt gestärkt werden. Zum einen soll der Eigenmittelanteil, den die Stammhäuser für ausländische Töchter hinterlegen müssen, erhöht werden. Ausserdem sollen künftig Faktoren wie Risikoprofil des Geschäftsmodells, Ratings und anderes in die Berechnung des Eigenmittelanteils einfliessen. 

  • Mehr Macht für die Finma: Der Bundesrat will die Möglichkeiten und Pflichten der Finma für Frühinterventionen ausbauen. Und die Finanzmarktaufsicht soll künftig auch öffentlich über Ermittlungen und Verfahrenseröffnung informieren dürfen. Heute darf sie das nur in Ausnahmefällen. Dieses «naming and shaming» habe eine disziplinierende Wirkung, schätzt der Bund.

2

Liquidität stärken

Die Liquiditätsabflüsse im Herbst 2022 und im Frühling 2023 bei der Credit Suisse, aber auch bei amerikanischen Regionalbanken, haben gezeigt, wie schnell und wie stark Banken anfällig für Liquiditätskrisen sind. Das soll abgefedert werden.

  • Mehr Puffer: Bis Ende dieses Jahres müssen systemrelevante Schweizer Banken einen deutlich grösseren Liquiditätspuffer aufbauen. Wie hoch dieser ist, ist aber geheim.

  • Hilfe durch die SNB: Zudem soll die Nationalbank mehr Möglichkeiten bekommen, einer Grossbank im Notfall schneller und einfacher mit flüssigen Mitteln auszuhelfen.

  • Hilfe durch den Staat: Am geplanten Public Liquidity Backstop, einer staatlichen Liquiditätshilfe, wird nichts geändert. Die Massnahme wird derzeit im Parlament beraten.

3

Abwicklung sicherstellen

Im Krisenfall müssen systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Bei der CS wagte man das nicht – das Risiko für Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten wurde als zu gross angesehen. 

  • Abwicklungsplanung: Die Abwicklungsplanung soll verbessert werden. Wie, sagt der Bundesrat nicht genau. Es sollen «die für eine Abwicklung zur Verfügung stehenden Optionen erweitert und auf verschiedene Krisenszenarien zugeschnittene Abwicklungsstrategien vorbereitet werden». Eine Verstaatlichung wurde nicht geprüft: «Eine Verstaatlichung wäre die totale Kapitulation», so Keller-Sutter. Damit würde man signalisieren, dass eine Bank sich alles erlauben kann, im Notfall käme dann schon der Staat und rette alles.

  • Zusammenarbeit der Behörden: Die Krisenorganisation und die Zusammenarbeit der Behörden sollen gestärkt werden. Zu prüfen sei, ob die Rollen und Verantwortlichkeiten von Finma, SNB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) klarer zu regeln sind.


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