Gericht entscheidet
SVP-Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden

Ex-Journalist Hansi Voigt bezeichnete SVP-Nationalrat Andreas Glarner auf Twitter öffentlich als «Gaga-Rechtsextremist». Er wurde daraufhin verurteilt. In der Berufung wurde das Urteil nun aufgehoben.
Publiziert: 07.02.2024 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2024 um 17:48 Uhr
Streithähne vor Gericht: Ex-Journalist Hansi Voigt gewinnt gegen SVP-Nationalrat Andras Glarner.
Foto: CH Media/Toni Widmer

Darf SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61) als Rechtsextremist bezeichnet werden? Diese Frage wurde heute am Bezirksgericht Bremgarten AG verhandelt. Ja, befand ein Richter jetzt, wie die Zeitungen von CH Media und Tamedia am Mittwoch berichteten.

Der Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 2022 bezeichnete Hansi Voigt (61), ehemaliger Chefredaktor von «20 Minuten Online» und Gründer des Newsportals Watson, den SVP-Nationalrat auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremist». 

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG verurteilte Voigt im Juni 2023 aufgrund einer Anzeige von Glarner zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken, einer Busse von 1000 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Glarner sei «in seinem Ansehen diskreditiert worden», hiess es im Strafbefehl. Auch sei der Leumund geschädigt worden. Voigt akzeptierte das Verdikt nicht, zog den Fall weiter.

Glarner sieht sich in seiner Ehre verletzt

Glarner, der am Mittwoch als Auskunftsperson vor Gericht war, sagte, dass Voigt seine Ehre verletzt und seinen Ruf geschädigt habe. Der Aargauer Nationalrat bezeichnete sich als politisch am rechten Rand und als demokratisch, aber nicht als Extremist.

Voigt stellte vor Gericht klar, dass er die nicht die gesamte SVP als rechtsextrem betrachte, aber wenn ein Politiker wie Glarner «am rechten Rand einer rechtspopulistischen Partei» agiere, beginne für ihn Rechtsextremismus.

Voigts Verteidiger plädierte auf Freispruch. Mit der Begründung, der Tweet konzentriere sich auf politische Aussagen, nicht auf die Person Glarner. Er argumentierte, dass die Tatbestände der Beschimpfung und üblen Nachrede nicht erfüllt seien. Der Anwalt führte im Weiteren Fälle an, in denen Glarner seiner Ansicht nach Grenzen überschritten hatte.

Fall wird an nächste Instanz weitergezogen

Der Richter urteilte schliesslich, dass die Bezeichnung als «Gaga-Rechtsextremist» zwar scharf sei, aber im Rahmen des politischen Diskurses akzeptiert werden müsse. Er betonte, dass das Strafrecht nicht dazu diene, politische Meinungsäusserungen zu unterdrücken, solange sie auf ernsthaften Gründen beruhen. Das Bezirksgericht sprach Voigt deshalb am Mittwoch frei.

Andreas Glarner kündigte nach der Verhandlung an, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen, also an das Obergericht des Kantons Aargau. (oco)

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