Geldwäsche über Schweizer Konten
Bundesanwaltschaft verurteilt Fussball-Funktionär

Der ehemalige Generalsekretär des südamerikanischen Fussballverbandes, Eduardo Luca, hat Bestechungsgelder über Schweizer Bankkonten transferiert. Nun kassierte er einen Strafbefehl.
Publiziert: 23.05.2021 um 18:32 Uhr
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Eduardo Deluca war Generalsekretär des südamerikanischen Fussballverbandes.
Foto: LatinContent via Getty Images
Fabian Eberhard

Es war keine gute Woche für die Bundesanwaltschaft. Und noch weniger für den Kampf gegen kriminelle Machenschaften im Weltfussball. Am Mittwochabend teilte der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller (44) mit, dass er sein Amt als Sonderermittler im Fifa-Komplex abgibt. Vor zwei Wochen hat das Bundesstrafgericht Keller wegen Befangenheit gegenüber dem Fifa-Chef Gianni Infantino (51) in den Ausstand versetzt.

Hinter den Kulissen gelang der Bundesanwaltschaft zur gleichen Zeit jedoch auch ein kleiner Erfolg. Sie verurteilte den Argentinier Eduardo Deluca (79), Ex-Generalsekretär des Fussballverbandes Südamerikas (Conmebol), wegen mehrfacher Geldwäscherei.

SonntagsBlick hatte Einsicht in den Strafbefehl gegen Deluca. Jahrelang hat die Bundesanwaltschaft ermittelt. Es geht um Millionen, um Korruption und Veruntreuung.

Laut den Fahndern des Bundes hat Deluca seine Position missbraucht, um sich und andere Personen zu bereichern. Konkret soll er Bestechungsgelder in Millionenhöhe transferiert haben, darunter unrechtmässige Zahlungen für die Vergabe von TV- und Marketingrechten an die von der Conmebol organisierte Copa Libertadores.

Als Drehscheibe für den Transfer der Bestechungsgelder dienten dem hochrangigen Sportfunktionär aus Argentinien Schweizer Konten, unter anderem bei der Genfer Privatbank Pictet & Cie sowie beim mittlerweile aufgelösten Tessiner Finanzinstitut BSI.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte Deluca zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken und einer Busse in der Höhe von 5000 Franken. Zudem verfügte sie die Überweisung von in der Schweiz blockierten Geldern an die Conmebol als Geschädigte.

Bereits im vergangenen Jahr erliess die Bundesanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Deluca, damals wegen Gehilfenschaft zur mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung. Conmebol erhielt daraufhin mehr als 16 Millionen Franken von Schweizer Konten zurückbezahlt.

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