Geldsorgen wegen Pandemie
Parlament will zusätzliche Finanzhilfen für die SBB

Die SBB sollen wegen ihrer in der Pandemiezeit entstandenen Defizite zusätzliche Finanzhilfen erhalten. Damit sollen die Investitionen in Bahnausbau-Projekte sichergestellt sein.
Publiziert: 16.06.2022 um 18:23 Uhr
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Während der Corona-Krise stieg die Verschuldung der SBB um 720 Millionen Franken an.
Foto: © SBB CFF FFS

Während der Pandemie brachen die Zahlen der Bahnpassagier ein. Die SBB sollen nun wegen ihrer in der Pandemiezeit entstandenen Defizite zusätzliche Finanzhilfen erhalten. Der Nationalrat hat eine vom Ständerat angenommene Motion an den Bundesrat überwiesen.

Die grosse Kammer folgte am Donnerstag der starken Minderheit ihrer vorberatenden Finanzkommission. Der Entscheid fiel mit 115 zu 64 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Bundesrat muss sich nun gegen seinen Willen an die Arbeit machen.

Das Parlament will mit dem Vorstoss die Ausfälle der SBB in den Pandemiejahren als ausserordentlich werten und dem bundeseigenen Bahnunternehmen zusätzliche Finanzhilfen zur Verfügung stellen. Das Ziel: Die durch die Covid-19-Pandemie bedingten Defizite der SBB sollen nicht zulasten künftiger Investitionen abgebaut werden.

Finanzminister Ueli Maurer gab erfolglos zu bedenken, dass der Bahn-Ausbauschritt 2035 so oder so garantiert sei. «Wenn Sie nun der SBB Geld geben, dass sie nicht brauchen, kann das auch ein Problem werden.» Spitäler und die Kantone warteten ebenfalls auf ausserordentliche Finanzhilfen des Bundes. Ihre Forderungen erhielten nun Nahrung.

Während der Corona-Krise stieg die Verschuldung der SBB um 720 Millionen auf über elf Milliarden Franken. Der Bundesrat handelte. Mit entsprechenden Massnahmen soll der Bahnkonzern bis 2030 wieder eine finanzielle Situation wie vor der Pandemie erreichen können.

Als Ausgleich zur Senkung der Trassenpreise für den Fernverkehr will der Bundesrat etwa die Abgeltungen für den Betrieb der Bahninfrastruktur erhöhen. Aktuell bestehe derzeit kein weiterer Handlungsbedarf, lautete der Tenor von Bundesrat und Kommissionsmehrheit.

Ein entsprechendes Gesetz werde frühestens 2026 in Kraft treten können, das sei viel zu spät, gab Maurer zu bedenken. Zudem seien Verzögerungen bei Ausbauprojekte keine Frage des Geldes, sondern oft eine Frage der fehlenden Bewilligungen. (SDA)

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