Israel macht es vor: Wer geimpft ist, erhält eine Woche nach der zweiten Dosis einen grünen Corona-Impfpass. Mit diesem erhalten die Israelis wieder Zugang zu Fitnesscentern und Theatersälen.
Bundespräsident Guy Parmelin (61, SVP) hat es in der «NZZ am Sonntag» angetönt: Er könnte sich auch in der Schweiz Privilegien für Geimpfte vorstellen. Diese Haltung kommt nicht von ungefähr.
Denn der Bundesrat hat am Mittwoch aufgrund eines vertraulichen Aussprachepapiers des Innendepartements von Alain Berset (48, SP) Beschlüsse dazu gefasst. Ziel ist es, der Bevölkerung einen Anreiz zu geben, sich piksen zu lassen, damit auch in unserem Land möglichst viele Menschen vor einer schweren Corona-Erkrankung geschützt sind.
Ein Extra-Gesetz braucht es nicht
BLICK kennt das Papier. Die Landesregierung hat beschlossen, eine Sonderbehandlung nach Impfstatus zu ermöglichen – und zwar ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger (61) hatte zuvor noch eine solche gefordert.
Zwar sollen auch Geimpfte im öffentlichen Verkehr weiterhin Maske tragen müssen. Vor allem weil im öffentlichen Verkehr eine Beförderungspflicht gilt. Ausserdem wäre der Aufwand riesig, wenn bei jedem Fahrgast kontrolliert werden müsste, ob er durchgeimpft ist oder nicht. Und es bestünde die Gefahr, dass im Zug plötzlich wieder viel weniger Passagiere die Gesichtsmaske tragen.
Auch in Spitälern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand soll kein Unterschied gemacht werden zwischen Patienten und Kunden mit und ohne Corona-Impfung, hält der Bundesrat fest.
Mit Pass oder Corona-Test in den Club
Private Gewerbe- und Kulturbetriebe dagegen sollen Geimpfte bevorzugt behandeln können. Wer belegen kann, dass er geimpft ist, soll nach den Plänen der Landesregierung wieder in Diskotheken und ins Theater dürfen, aber auch im Inneren eines Restaurants bewirtet werden können. «Betreiber und Veranstalter müssten in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung verlangen», heisst es wörtlich in der vom Bundesrat genehmigten Lösung.
Wer noch keine Impfung hat, wird nicht benachteiligt: Wer sich wegen Allergien oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen kann, soll dennoch in den Club dürfen. Er oder sie muss einfach einen negativen Corona-Test vorweisen oder kann vor Ort einen Schnelltest machen. Das Gleiche gilt für jene, die keinen Impftermin erhalten haben.
Sozialpartner sollen Lösungen finden
Doch wie sieht es am Arbeitsplatz aus? Darf auch der Arbeitgeber Vorteile für Geimpfte erteilen? Etwa die Rückkehr aus dem Homeoffice daran knüpfen? Das sollen die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und die Gewerkschafter, miteinander klären.
Ein Spezialfall seien Spitäler und Heime. Für diese seien die Kantone zuständig, steht im vertraulichen Papier. Der Hintergrund dieser Passage: Laut Epidemiengesetz ist es möglich, für das Pflegepersonal eine Impfpflicht auszusprechen. Da diese jedoch höchst umstritten ist, schiebt der Bund die heisse Kartoffel den Kantonen zu.
Regelung ab Mai oder Juni
Laut dem Aussprachepapier können die Impfprivilegien erst dann zur Anwendung kommen, wenn der Grossteil der erwachsenen Bevölkerung überhaupt die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen. Dies soll ab Mai oder spätestens Juni der Fall sein.
Die Bevorzugung soll enden, wenn die Herdenimmunität erreicht ist – wenn also ein genügend grosser Anteil der Bevölkerung gegen Corona immun ist, sodass sich das Virus kaum mehr weiterverbreiten kann.
Freipass über den Sommer
In der Zwischenzeit käme der grüne Impfpass zum Einsatz: «Der Zeitraum zwischen einer möglichen Einführung von Differenzierungen nach Impfstatus, die ein ausreichendes Niveau der Impfquote voraussetzt, und dem Erreichen der kritischen Menge an geimpften Personen dürfte nur wenige Wochen betragen», heisst es wörtlich im Papier.
In der Schweiz wird es wohl Ende Sommer, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Zusammen mit denjenigen, die bereits eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, dürfte so bis Anfang September ein ausreichend grosser Bevölkerungsanteil im Land immun sein.
Die Details sind noch nicht geklärt, ausserdem will auch das Parlament mitreden. Klar ist: Eine Vorzugsbehandlung für Geimpfte kann zwischen Juni und September zur Anwendung kommen. Es ist ein Freipass für den Sommer.