Der Ständerat zieht die Schraube an: Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer und Länder mit schweren Menschenrechtsverletzungen sollen künftig nicht mehr möglich sein. Die kleine Kammer hat am Donnerstag dem indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten «Korrektur-Initiative» zugestimmt.
Der Gegenvorschlag, den der Bundesrat ausgearbeitet hatte, kommt den Initianten weit entgegen. So sollen Exporte in Länder, die die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzten, generell verboten werden. Der Bundesrat hatte die Bewilligungskriterien 2014 dahingehend gelockert, dass auch Waffen in solche Länder geliefert werden dürfen, sofern ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Verletzung der Menschenrechte eingesetzt werden. Dieser Entscheid wird nun im Gegenvorschlag «korrigiert».
Zudem hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass die Bewilligungskriterien für Waffenexporte künftig im Gesetz – und nicht mehr in einer Verordnung – geregelt werden. Konkret heisst das, dass das Parlament neu über die Kriterien entscheidet und nicht wie bis anhin der Bundesrat. Die Gegner von Rüstungsexporten hatten immer wieder bemängelt, dass die Bundesräte bei Waffenexporten zu viel Macht hätten.
«Bundesrat macht Salto rückwärts»
Das «pièce de résistance» in der Ständeratsdebatte war die Ausnahmekompetenz des Bundesrates. So hatte sich die Regierung im indirekten Gegenvorschlag zwar bereit erklärt, Waffenlieferungen in Bürgerkriegsländer und Länder mit Menschenrechtsverletzungen zu verbieten. Allerdings behielt sich der Bundesrat vor, im Fall von «ausserordentlichen Umständen» und zur «Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen» der Schweiz von den Bewilligungskriterien abzuweichen.
«Der Bundesrat macht mit dieser Regel einen gesetzgeberischen Salto rückwärts», kritisierte SP-Ständerat Daniel Jositsch (56). Praktisch jeder Export liesse sich so bewilligen. «Das ist ein Schelmenstreich, der alle anderen Bewilligungskriterien aushebelt.»
Initianten vor dem Rückzug
Anderer Meinung war FDP-Ständerat Thierry Burkart (45). Die Regel sei kein Salto rückwärts. «Sie besagt, dass nur in Ausnahmefällen eine Bewilligung erteilt werden kann.» Er wies daraufhin, dass bei einer Streichung der bundesrätlichen Ausnahmekompetenz praktisch kein Unterschied mehr bestehe zwischen der «Korrektur-Initiative», die 2019 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), SP, Grüne und BDP lanciert wurde, und dem Gegenvorschlag des Bundesrates.
Doch die Mehrheit des Ständerats entschied anders: Mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sie sich gegen eine Ausnahmekompetenz des Bundesrates aus. Nun geht das Geschäft in den Nationalrat. Hält auch dieser an der Position des Ständerates fest, ist es gut möglich, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen werden. (til)