Die Flugticket-Abgabe für Linienflüge ist beschlossene Sache. 30 bis 120 Franken soll ein Flug künftig mehr kosten, da sind sich National- und Ständerat einig.
Doch was ist mit all den Privat- und Geschäftsflügen, die zwei Drittel aller Flugbewegungen in der Schweiz ausmachen? Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Ständerat beugt sich heute Montag über letzte Differenzen im neuen CO2-Gesetz – eine davon besteht bei der Flugticket-Abgabe für private Flugzeuge.
Pilatus warnt Umsatzeinbussen
Das Parlament will Sport- und Hobbyflieger von der Abgabe befreien. Darum hat der Nationalrat entschieden, dass nur zur Kasse gebeten werden soll, wer eine Maschine fliegt, die über 5700 Kilogramm wiegt.
Die Umweltkommission des Ständerats schlägt nun aber vor, die CO2-Abgabe auch für Privatjets zu lockern. Statt bei 5700 soll die Grenze bei 8618 Kilogramm liegen. Laut dem Bundesamt für Umwelt wären so statt 18’300 Flüge pro Jahr noch 14’300 bis 15’300 von der Abgabe betroffen.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, sprechen Kritiker dabei von einer «Lex Pilatus». Der Stanser Flugzeugbauer hat mit einem Brief an die Kommissionsmitglieder für eine Aufweichung der Abgabepflicht gekämpft. Pilatus warnt im Schreiben, die 5700-Kilogramm-Grenze würde die Absatzchance für seinen PC-24 «beeinträchtigen», seine Konkurrenzfähigkeit würde «vermindert». Der Businessjet aus Schweizer Produktion, mit dem auch der Bundesrat fliegt, wiegt rund 8300 Kilogramm.
Per Stichentscheid für Pilatus-Vorschlag
Das Lobbying hat gefruchtet. Per Stichentscheid des Präsidenten empfahl die Kommission eine Erhöhung der Gewichtsgrenze. «Aus Sicht der Kommission erhöht dieser Entscheid die Vollzugtauglichkeit der Abgabe und kommt den schweizerischen Flugzeugherstellern entgegen», hiess es in der Medienmitteilung der Kommission. Womit deutlich wird, dass der Entscheid massgeblich durch Pilatus beeinflusst worden ist.
Laut «Tages-Anzeiger» hat insbesondere der Solothurner Ständerat Pirmin Bischof (CVP) für die von Pilatus favorisierte Lösung plädiert. Seinen Angaben zufolge habe dies «nicht viel» mit dem Geschäft des Schweizer Flugzeugbauers zu tun, sondern damit, dass die Unterscheidung zwischen Flugzeugen unter und über 5700 Kilogramm veraltet sei. Allerdings: Die Limite ist in Europa heute nach wie vor gebräuchlich bei der Unterscheidung verschiedener Luftfahrzeug-Klassen.
Weitere offene Punkte
Nicht nur die Frage, welche Flugzeuge abgabepflichtig sind, wird im Ständerat zu reden geben. Auch ist noch nicht festgelegt, wie hoch die Abgabe für die Privat- und Businessjets dann ausfällt. Der Nationalrat schlägt eine Bandbreite von 500 bis 5000 Franken vor – je nachdem, wie gross das Flugzeug ist. Die Umweltkommission des Ständerats unterstützt diesen Vorschlag. Umstritten ist allerdings noch, nach welchen Kriterien festgelegt wird, wer wie viel zu zahlen hat. Eine knappe Mehrheit der Kommission möchte, dass auch eine Rolle spielt, wie weit jemand mit dem Privatjet fliegt. (lha)