Die grösste Kategorie umfasst 13'001 Personen, die kontrolliert und selbstständig ausreisten, wie der Asylstatistik 2023 des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu entnehmen war. Weiter seien 11'926 Personen unkontrolliert abgereist und 11'494 Personen gehörten der Kategorie «andere Abgänge» an.
Der Rest setzte sich wie folgt zusammen: 1874 Personen seien in ihren Heimatstaat, 1686 Personen in einen Dublinstaat und 160 Personen in einen Drittstaat zurückgeführt worden.
Unter Rückführungen versteht das SEM den «zwangsweisen Vollzug» von Wegweisungen im Asyl- und Ausländerbereich, Ausweisungen und Landesverweisungen, wie auf der Webseite der Bundesbehörde zu lesen war.
Sonderflüge fliegen oft EU-Staaten an
Wenn sich die Personen weigerten, die Schweiz zu verlassen, könne auf Zwangsmittel zurückgegriffen werden. Für Rückführungen sind vier verschiedene Vollzugsstufen vorgesehen, die von polizeilicher Begleitung zum Flugzeug (Stufe 1) bis zu polizeilicher Begleitung in einem Sonderflug (Stufe 4) reichen, wie der Website des SEM zu entnehmen war.
Letzteres wurde im Jahr 2023 für 339 Asylsuchende angewendet, wie das SEM im März sagte. Die Personen seien auf 49 Flügen aus dem Land gebracht worden. Ein Grossteil der Sonderflüge habe im Rahmen des Dublin-Abkommens EU-Staaten angesteuert.
Die 11'926 Personen der Kategorie «unkontrollierte Abgänge» würden gemäss der Asylstatistik beispielsweise ohne sich abzumelden, in ihren Heimatstaat zurückkehren oder in einen Drittstaat weiterreisen. Es gebe auch Personen, die die Schweiz nicht verliessen und untertauchten.
Unter dem Begriff «andere Abgänge» fallen in der Statistik Personen, die aufgrund eines Zweit- oder eines Wiedererwägungsgesuchs in den Asylprozess zurückkehrten. Betroffen seien auch administrative Abschreibungen wie Mehrfachregistrierungen oder Doppelgesuche und Todesfälle.