Vorläufig Aufgenommene sollen Familienangehörige weiterhin in die Schweiz holen dürfen. Dieser Ansicht ist die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission. (Themenbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Eingereicht haben die gleichlautenden Motionen SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) und die SVP-Fraktion. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) lehnt die Vorstösse mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Vorläufig Aufgenommene können nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug ihres Ehepartners, ihrer Ehepartnerin oder ihrer Kinder stellen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Kommissionsmehrheit verweist dabei auf das in der Bundesverfassung und ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Familienlebens.