Familiennachzug für vorläufig Aufgenommen soll erlaubt bleiben
Politiker geben SVP eine Abfuhr

Menschen, die vorläufig aufgenommen worden sind, sollen Familienangehörige in die Schweiz holen können. Die zuständige Kommission des Ständerates lehnt Motionen aus der SVP, die diese Möglichkeit streichen wollen, mit knappem Mehr ab.
Publiziert: 06.11.2024 um 12:24 Uhr
Vorläufig Aufgenommene sollen Familienangehörige weiterhin in die Schweiz holen dürfen. Dieser Ansicht ist die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission. (Themenbild)
Foto: PETER KLAUNZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Eingereicht haben die gleichlautenden Motionen SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) und die SVP-Fraktion. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) lehnt die Vorstösse mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Vorläufig Aufgenommene können nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug ihres Ehepartners, ihrer Ehepartnerin oder ihrer Kinder stellen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Die Kommissionsmehrheit verweist dabei auf das in der Bundesverfassung und ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Familienlebens.

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