Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug
Ungleichbehandlung von Schweizern soll bleiben

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Sie erachtet die Auswirkungen des im Nationalrat erarbeiteten Entwurfs als nicht abschätzbar.
Publiziert: 21.08.2024 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2024 um 16:16 Uhr
EU-Bürger haben heute beim Familiennachzug mehr Rechte als Schweizer.
Foto: Keystone

Die Kommission fällte ihren Entscheid mit äusserst knappem Mehr. Mit sechs zu sechs Stimmen und Stichentscheid von Kommissionspräsident Daniel Fässler (63, Mitte) stellte sich die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) gegen die Vorlage ihrer Schwesterkommission im Nationalrat, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass es nicht abschätzbar sei, wie viele Migranten aufgrund der geplanten Gesetzesänderung zusätzlich in die Schweiz kommen würden. Die Annahme des Entwurfs ohne Klarheit über die zu erwartende zusätzliche Einwanderung wäre in ihren Augen ein «politisch nicht vertretbarer Sprung ins Ungewisse». Zudem sieht die Mehrheit nicht, inwiefern für diese Änderung dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen soll.

Eine starke Minderheit will auf den Entwurf eintreten. In ihren Augen gibt es keine Rechtfertigung dafür, Schweizerinnen und Schweizer beim Familiennachzug gegenüber EU- und Efta-Staatsangehörigen zu benachteiligen.

Ständerat entscheidet voraussichtlich im September

Schweizerinnen und Schweizer sind beim Nachzug von Familienmitgliedern aus Drittstaaten derzeit gegenüber Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern rechtlich benachteiligt. Mit einem vom Nationalrat in der Sommersession 2024 angenommenen Gesetzesentwurf soll diese Diskriminierung beseitigt werden.

Der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ausgearbeitete Entwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) würde es Schweizerinnen und Schweizern sowie deren Ehegatten zum Beispiel ermöglichen, ihre Eltern aus Drittstaaten in die Schweiz zu holen. Dies, sofern deren Unterhalt sichergestellt ist, diese über eine geeignete Wohnung verfügen und sich in der Schweiz integrieren.

Der Ständerat entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession über die Vorlage.

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