Eva Herzog (62) kann aufatmen. Zwar musste die SP-Ständeratspräsidentin offiziell zugeben, was Blick enthüllt hatte: Sie war mit ihren zwei erwachsenen Söhnen im Bundesratsjet nach Rom geflogen. Doch der Familienausflug auf Kosten der Steuerzahler gilt nicht als illegal, wie die Parlamentsverwaltung nun klarstellte.
SVP-Nationalrat Yvan Pahud (44) aus der Waadt hatte wissen wollen, welche Aufgabe die beiden Fluggäste in der offiziellen Delegation zur Vereidigung der Schweizergarde in Rom zu erfüllen hatten. Und fragte bissig nach: «Wenn die Söhne nicht zur offiziellen Delegation gehörten: Seit wann kann der Lufttransportdienst des Bundes für Familienausflüge genutzt werden?»
Herzogs italienische Reise
Das Büro des Ständerats teilte mit: Früher war alles grosszügiger geregelt. Da konnten sich Ratspräsidentinnen sogar auf Fernreisen einmal jährlich von einer Privatperson begleiten lassen. Im Vergleich dazu sei der Familienausflug zur Vereidigung der Schweizergarde harmlos. «Nebst Partnerinnen und Partnern oder sonstigen Privatbegleitungen sind in der Vergangenheit zusätzlich auch schon Kinder mitgereist», teilt die Parlamentsverwaltung über Herzogs italienische Reise mit – vielleicht war damit die Grüne Irène Kälin (37) gemeint, die 2022 mit ihrem vierjährigen Sohn bei Papst Franziskus vorbeischaute.
Die Parlamentsverwaltung stellt klar: «Herr Nationalratspräsident Eric Nussbaumer wurde von seiner Ehefrau und Frau Ständeratspräsidentin Eva Herzog von ihren beiden Söhnen zur erwähnten Vereidigung begleitet.» Aus organisatorischen und logistischen Gründen seien alle Familienmitglieder mit dem gleichen Flugzeug in die Ewige Stadt gereist. «Für den Bund sind dadurch keine zusätzlichen Kosten entstanden.»
Warum Nussbaumer und Herzog, anders als Kälin oder Martin Candinas (43), die Audienz beim Papst schwänzten, ist allerdings nicht überliefert.