Falsche Karte zu «Lex Netflix»
Bund muss korrigieren

Im Abstimmungsbüchlein gibt es einen Fehler – wieder einmal. Diesmal handelt es sich um eine Karte, die von den Gegnern der «Lex Netflix» beanstandet wird. Nun krebst der Bundesrat zurück.
Publiziert: 13.04.2022 um 14:58 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2022 um 15:10 Uhr
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Schon wieder ein Fehler im Abstimmungsbüchlein.
Foto: keystone-sda.ch

Das Abstimmungsbüchlein ist für viele Schweizerinnen und Schweizer eine wichtige Informationsquelle vor einem Urnengang. Umso schlechter, wenn dieses Fehler enthält. Einen solchen haben die Gegner des Filmgesetzes – auch bekannt als «Lex Netflix» – reklamiert.

Konkret geht es um eine Karte auf Seite 13, die andere europäische Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste – wie sie auch für die Schweiz geplant ist – abbilden soll.

Präzisierende Angaben

Doch die Karte stellt die Situation stark vereinfacht dar – deswegen kam es gar zu einer Diskussion in der Abstimmungs-«Arena», in der Kulturminister Alain Berset (50) denkbar schlecht aussah. In der Folge reichte das Referendumskomitee vier Abstimmungsbeschwerden ein.

Nun krebst der Bund zurück: Die Bundeskanzlei habe entschieden, «präzisierende Angaben zu veröffentlichen», schreibt sie. Sie sollen die sachliche Debatte fördern und den Stimmberechtigten dabei helfen, die auf der Karte enthaltenen Informationen besser einzuordnen.

Wers genau wissen will, braucht Internet

Die präzisierenden Angaben erklären, nach welchen Kriterien die Übersichtskarte auf Seite 13 Länder zu denjenigen «mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streaminganbieter» zählt. Bei der Arbeit daran entdeckte die Bundeskanzlei gleich noch einen Fehler, den sie berücksichtigt: Nämlich, dass auf der Karte die Slowakei fälschlicherweise weiss eingefärbt sei, obwohl sie eine Abgabepflicht für Streaming-Anbieter kenne.

Die bereits gedruckten und ausgelieferten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr korrigiert und um diese präzisierenden Angaben ergänzt werden. In den elektronischen PDF-Versionen, die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglich sind, wurden die Karten jedoch angepasst. Die PDFs wurden mit einem entsprechenden Hinweis versehen und um die präzisierenden Angaben ergänzt. (sf)

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