Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Änderung des Filmgesetzes ab – im Volksmund auch als «Lex Netflix» bekannt. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zur Vorlage.
Worum geht es?
Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die Änderung des Filmgesetzes beschlossen. Zwei Sachen würden sich damit ändern:
- Streamingdienste wie Netflix, Disneyplus und Co. müssen neu vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Das Gesetz gilt ebenfalls für ausländische Sender, die gezielt Werbung für das Schweizer Publikum ausstrahlen. Damit würden für alle die gleichen Regeln gelten wie für die Schweizer Fernsehsender. Sollten sie diese Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine entsprechende Ersatzangabe bezahlen.
- Ausserdem sollen die Streamingdienste neu auch zu mindestens 30 Prozent Inhalte aus europäischer Produktion senden. Für Schweizer Filme und Serien ist keine solche Quote vorgesehen.
Warum stimmen wir über die «Lex Netflix» ab?
Weil die meisten Leute heute Filme und Serien über das Internet streamen, hat das Parlament diese Änderung des Filmgesetzes beschlossen. Gegen die Gesetzesänderung wurde von den Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen.
Wie ist es in anderen europäischen Ländern?
In 19 anderen europäischen Ländern gibt es bereits eine solche Investitionsverpflichtung. Zum Teil ist sie auch deutlich höher als die geforderten vier Prozent hier – in Italien liegt sie bei 20 Prozent und in Frankreich sogar bei 28 Prozent.
In sämtlichen Ländern der EU gilt zudem bereits die 30-Prozent-Quote. Damit werden inländische Fernsehveranstalter verpflichtet, entsprechend viele Filme und Serien anzubieten, die in Europa produziert wurden.
Was sagen die Befürworter?
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Filmgesetz.
- Sie wollen mit der Änderung des Filmgesetzes «eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist, schliessen».
- Ausserdem sollen für die Streamingdienste die gleichen Gesetze gelten, welche für inländische Fernsehsender schon lange gelten – «gleiche Spiesse für alle».
- Zudem sind sie überzeugt, dass die Investitionspflicht das Schweizer Filmschaffen stärkt, insbesondere gegenüber den europäischen Ländern, die bereits eine Investitionspflicht kennen und zu einem kulturell vielfältigen digitalen Angebot beitragen.
Was sind die Argumente der Gegner?
Das Referendumskomitee findet die Gesetzesänderung unfair.
- Das Nein-Komitee sieht die Freiheit der Konsumentinnen mit der 30-Prozent-Quote eingeschränkt.
- Dadurch würden europäische Produktionen bevorzugt – beliebte Filme und Serien aus der ganzen Welt würden benachteiligt.
- Die Investitionspflicht komme einer Sondersteuer gleich: Private Unternehmen werden gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Sie greife damit in die Wirtschaftsfreiheit ein und schade dem Wirtschaftsstandort Schweiz.
- Die «Lex Netflix» würde ausserdem ein Angebot fördern, das von den Schweizer Konsumenten gar nachgefragt wird.
Wird mein Netflix-Abo teurer?
Das Referendumskomitee befürchtet steigende Abopreise. So schreiben die Jungen Grünliberalen: «Die Chance ist gross, dass Streaminganbieter, aber auch klassische On-demand-Anbieter die anfallenden Mehrkosten auf die Konsumenten und Konsumentinnen abwälzen.»
Gemäss Kulturminister Alain Berset (49) sollten die Preise aber stabil bleiben. In anderen Ländern habe kein Effekt auf die Preise beobachtet werden können. Zudem seien die Preise für Streamingdienste in der Schweiz wegen der Kaufkraft bereits die höchsten auf dem Kontinent.
Wie viel mehr Geld würde es für den Schweizer Film geben?
Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens wird laut Innendepartement auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Ab wann gelten die neuen Regelungen bei einem Ja?
Bei einer Annahme des Filmgesetzes gelten die Änderungen ab dem 1. Januar 2024.