Darum gehts
- Medienunternehmer Hansi Voigt bezeichnet Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist»
- Dagegen wehrt sich der SVP-Nationalrat vor Gericht
- Glarner fühlt sich diffamiert und politisch in extremistische Ecke gedrängt
Das Aargauer Obergericht hat am Dienstag den Fall Andreas Glarner (62) gegen Hansi Voigt verhandelt. Der SVP-Nationalrat hatte Strafanzeige wegen Beschimpfung und übler Nachrede eingereicht, nachdem ihn Medienunternehmer Voigt in einem Tweet unter anderem als «Gaga-Rechtsextremen» bezeichnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten stellte sich zunächst auf die Seite Glarners und verurteilte Voigt per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 200 Franken und einer Busse von 1000 Franken.
Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt jedoch im Februar 2024 frei. Die Bezeichnung sei zwar scharf, aber im politischen Kontext zulässig, befand das Gericht. Der Tweet habe sich erkennbar auf Glarners öffentliches Wirken und nicht auf seine Persönlichkeit im privaten Bereich bezogen. Die Äusserung sei daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Aargauer Obergericht kommt nun zum gleichen Schluss: Die Bezeichnung sei zulässig. Es hat den früheren Journalisten Hansi Voigt nach einer Twitter-Nachricht vom Vorwurf der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen.
Entscheid fiel nicht einstimmig
In der politischen Auseinandersetzung seien Ehrverletzungsdelikte nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen, hielt die vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung fest. Meinungsfreiheit bedinge auch die Bereitschaft, sich der öffentlichen und manchmal auch heftigen Kritik auszusetzen.
Für den unbefangenen Durchschnittsleser sei mit dem Begriff «Gaga-Rechtsextremist» nicht der Eindruck entstanden, dass der SVP-Nationalrat antidemokratisch oder gewaltbereit sei oder Sympathien für den Nationalsozialismus habe. Es habe sich um eine scharfe, zugespitzte Einordnung im politischen Spektrum gehandelt.
Der Entscheid des Obergerichts fiel nicht einstimmig. Eine Minderheit stufte den Tweet als strafbar ein, da Glarners Ruf als ehrbarer Mensch betroffen sei. Glarner kündigte an, dass er das Urteil wohl vor Bundesgericht bringen werde.
Glarner will vors Bundesgericht
Glarner fühlt sich durch die Wortwahl in der Öffentlichkeit diffamiert und politisch in eine extremistische Ecke gedrängt. Mit der Berufung wollte er erreichen, dass solche Formulierungen als unzulässig eingestuft werden. Das hat er nicht geschafft. Glarner kündigte aber bereits an, dass er den Entscheid bis vors Bundesgericht ziehen würde.
Voigt war früher Online-Chefredaktor von «20 Minuten» und Mitbegründer des Online-Portals «Watson». In den sozialen Medien ist er nach wie vor öffentlich aktiv und für seine pointierten politischen Kommentare bekannt. Den umstrittenen Tweet veröffentlichte er im Frühjahr 2023 auf seinem privaten X-Account (ehemals Twitter).