Musikerin Fabienne W. wird von drei Männern verprügelt
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Fall Fabienne W.
Gutachten entlastet Schaffhauser Polizei

Fabienne W. wurde im Dezember 2021 von mehreren Männern verprügelt. Nun sieht ein Gutachten in dem medial viel beachteten Fall kein Fehlverhalten der Polizei. Die Vorwürfe waren in einem «Rundschau»-Beitrag erhoben worden.
Publiziert: 09.08.2024 um 10:32 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2024 um 12:21 Uhr
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Der Fall Fabienne W. schlug hohe Wellen.
Foto: Screenshot/SRF Rundschau
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Schaffhauser Regierungsrat sieht kein relevantes Fehlverhalten der Schaffhauser Polizei im Fall von Fabienne W. (43), die von mehreren Männern verprügelt wurde. Die Regierung stützt sich dabei auf die Ergebnisse eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schaffhauser Polizei «sehr schnell und professionell ihre Arbeit aufgenommen und das Opfer ernst genommen hat», wie der Schaffhauser Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Die «Rundschau» berichtete Ende Mai über den Fall einer Schaffhauserin, die im Dezember 2021 von mehreren Männern in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts tätlich angegriffen wurde. In dem Beitrag wurden der Schaffhauser Polizei und der Staatsanwaltschaft Fehler bei der Behandlung des Falls vorgeworfen. Das Opfer sei nicht ernst genug genommen worden und die Täter habe man mit Samthandschuhen angefasst, so der Tenor.

Keine schwerwiegenden Fehler

Der Schaffhauser Regierungsrat sieht die Vorwürfe nun durch das 36-seitige externe und unabhängige Gutachten entkräftet. Das Gutachten selbst gibt der Regierungsrat zumindest vorerst nicht heraus, wie der Kanton Schaffhausen auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte. Es geht vorerst in anonymisierter Fassung an die Geschäftsprüfungskommission sowie an die Justizkommission des Kantonsrates.

Laut Mitteilung des Regierungsrats attestiert das Gutachten der Polizei ein professionelles Vorgehen zu Beginn des Verfahrens. Das Opfer sei ins Spital gebracht und das Zürcher Institut für Rechtsmedizin beigezogen worden. Ein dringend tatverdächtiger Mann sei vorläufig festgenommen und weitere Beteiligte einvernommen worden.

Auch bei den in der «Rundschau» kritisierten Hausdurchsuchungen in der Wohnung des Anwalts sind der Polizei gemäss dem Gutachten keine schwerwiegenden Fehler unterlaufen. Einzig der Auftrag der Staatsanwaltschaft für eine dritte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme eines Mobiltelefons im Februar 2023 sei nicht rasch genug und nicht umfassend ausgeführt worden.

Nicht Gegenstand des Gutachtens war die Arbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Diese ist, wie der Schaffhauser Regierungsrat bereits früher erklärt hatte, von den unabhängigen Gerichten zu beurteilen. Die Staatsanwaltschaft stellte im Juni einen «raschen Abschluss der Strafuntersuchung» in Aussicht.

SRG-Ombudsstelle weist Beschwerde ab

Die Berichte der Rundschau zu dem Fall lösten über Schaffhausen hinaus Empörung aus. Mehrere hundert Personen nahmen Ende Mai an einer Kundgebung gegen die Polizei teil. Im Kantonsrat kam es aufgrund eines Vorstosses zum Thema zu einer längeren Debatte.

Auch die «Rundschau» musste in der Zwischenzeit Kritik einstecken: Die Ombudsstelle der SRG wies zwar eine Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrates gegen die Berichterstattung ab, kritisierte aber einzelne Aspekte zum Teil deutlich.

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