Auf einen Blick
- Arbeitsloser deutscher Anwalt bezog jahrelang Sozialhilfe in Basel
- Jurist mit Anwaltsdiplom argumentierte sogar mit Russlands Krieg gegen die Ukraine
- Mann bezog über 320'000 Franken Sozialhilfe von 2008 bis 2021
Ein arbeitsloser deutscher Anwalt beschäftigte in Basel jahrelang die Behörden – bis es ihnen zu bunt wurde. Der Mann bezog von Ende 2008 bis März 2021 über 320’000 Franken an Sozialhilfe. Aus der Schweiz ausgewiesen werden konnte der Mann aber erst nach einem zähen Rechtsstreit: Es brauchte dafür sieben Entscheide des Bundesgerichts!
Selbst das Amt für Migration des Kantons Basel-Stadt bezeichnet den Fall gegenüber der «Basler Zeitung» als «aussergewöhnlich». Die Zeitung hat das juristische Hickhack rekonstruiert.
Das Migrationsamt hatte im Jahr 2020 die Niederlassungsbewilligung des Mannes nach langwierigen juristischen Abklärungen widerrufen. Der Jurist mit Anwaltsdiplom, der eigenen Angaben zufolge mehrere Sprachen beherrscht, blieb jahrelang arbeitslos und bezog Sozialhilfe.
Der Mann sei arbeitsfähig, sagt das Gericht
Mehrere Beschwerden und Einsprachen des Mannes scheiterten, unter anderem musste sich eben das Bundesgericht mehrfach damit beschäftigen. Mitte November fiel das letzte Urteil.
Die Lausanner Richter stellten fest, dass der Mann «unbestrittenermassen voll arbeitsfähig» sei, aber nie ernsthaft nach einer Stelle gesucht habe. Als Problem wird unter anderem der grosse Mitteilungsdrang des Mannes bezeichnet.
Im Kampf gegen seine Ausweisung argumentierte der Mann zuletzt sogar mit Russlands Krieg gegen die Ukraine, wie die «Basler Zeitung» weiter berichtet. Im Falle einer Eskalation und eines atomaren Angriffs fehle es in Deutschland an Bunkern und Schutzräumen, so sein Standpunkt.
Das Bundesgericht hält das öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Mannes für «erheblich». Es sei zumutbar, dass der Mann wieder in Deutschland lebe.
Unterdessen hat der Mittsechziger die Schweiz verlassen: Bereits Anfang November wurde der Mann laut «Basler Zeitung» der deutschen Bundespolizei überstellt. Die Gerichtskosten trug grösstenteils die Staatskasse.